Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Winteralus - Hilfe
#2
Hallo,

wenn du eine ABE hast in dem das Auto drin steht mit den Felgen und der Reifengröße kannst du die drauflassen ohne das du die Eintragen lassen musst. Wichtig ist nur die ABE. Nur wenn du keine ABE hast musst du Sie beim TÜV eintragen lassen. Da bräuchtest du die KBA Nummer die auf den Felgen stehen sollte dann kann der TÜV eine direkte abfrage machen ob die Felgen mit den Reifen auf dem Auto gefahren werden darf. Da je größer bzw kleiner der Reifen wird sich der Abrollumfang ändert und es sich unter umständen bei der Geschwinigkeits anzeige ändern kann. Wenn ich es aus dem stehgreif gerade richtig weiss darf es max 2% abweichen ohne das eine Tadhoeinstellung vorgenommen werden muss. Kann mich aber auch irren mit den 2 %. Wichtig ist vorallem der Querschnitt der wird immer mit angegeben. Denn wenn der Querschnitt nicht stimmt kann sich die Geschwindikeitsanzeige verändern der darf nicht zu groß und nicht zu klein sein. Steht aber alles in der ABE drin

Grundsätzlich gilt ABE keine Eintragung. Aber ABE immer im Auto mitführen. Alle Anbauteile die ein E Zeichen haben sind eintragungsfreiWink

Mfg Tarnuk
Zitieren
Es bedanken sich:


Nachrichten in diesem Thema
Winteralus - Hilfe - von twingotrilogologe - 09.11.2010, 18:48
RE: Winteralus - Hilfe - von Tarnuk - 10.11.2010, 22:57
RE: Winteralus - Hilfe - von twingotrilogologe - 11.11.2010, 08:12
RE: Winteralus - Hilfe - von twingotrilogologe - 11.11.2010, 17:20
RE: Winteralus - Hilfe - von Tarnuk - 11.11.2010, 21:03
RE: Winteralus - Hilfe - von twingotrilogologe - 12.11.2010, 08:03
RE: Winteralus - Hilfe - von Tarnuk - 12.11.2010, 15:05

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste