26.10.2010, 17:53
Schönen guten Abend,
leider hat sich die Bezeichnung der Federn geändert (aktuell heißen sie FKS51VA / HA). Das aktuelle Gutachten können wir Ihnen dafür aber gerne zukommen lassen.
Grundsätzlich kann es aber nicht sein, dass da etwas angezweifelt wird, was schon lange eingetragen ist. Außerdem ist die Reifengröße eine SERIENgröße ab Werk. Es wäre etwas anderes, wenn zum Beispiel eine 7x13" T-Line Felge nicht explizit mit dem Zusatz "in Verbindung mit Fahrwerk ...." eingetragen wäre, da dies eine Sondergröße darstellt. Da wir hier aber von einer Serienbereifung sprechen, kann die Bemängelung absolut nicht nachvollzogen werden.
Wie alt sind die Federn ungefähr? Wir können versuchen, dass Gutachten für diese Federn bei FK anzufordern. Wir raten allerdings schon fast dazu, einfach bei einer anderen Prüfstelle vorstellig zu werden und mit denen einmal zu sprechen. Wenn die Federn korrekt eingetragen sind und die Serienbereifung montiert ist, kann im Normalfall niemand etwas anzweifeln oder geschweige denn verlangen, dass man trotz korrekter Eintragung sämtliche Gutachten mit sich führt.
leider hat sich die Bezeichnung der Federn geändert (aktuell heißen sie FKS51VA / HA). Das aktuelle Gutachten können wir Ihnen dafür aber gerne zukommen lassen.
Grundsätzlich kann es aber nicht sein, dass da etwas angezweifelt wird, was schon lange eingetragen ist. Außerdem ist die Reifengröße eine SERIENgröße ab Werk. Es wäre etwas anderes, wenn zum Beispiel eine 7x13" T-Line Felge nicht explizit mit dem Zusatz "in Verbindung mit Fahrwerk ...." eingetragen wäre, da dies eine Sondergröße darstellt. Da wir hier aber von einer Serienbereifung sprechen, kann die Bemängelung absolut nicht nachvollzogen werden.
Wie alt sind die Federn ungefähr? Wir können versuchen, dass Gutachten für diese Federn bei FK anzufordern. Wir raten allerdings schon fast dazu, einfach bei einer anderen Prüfstelle vorstellig zu werden und mit denen einmal zu sprechen. Wenn die Federn korrekt eingetragen sind und die Serienbereifung montiert ist, kann im Normalfall niemand etwas anzweifeln oder geschweige denn verlangen, dass man trotz korrekter Eintragung sämtliche Gutachten mit sich führt.