21.07.2010, 23:08
Also ich hab mich mit der netten Polizei unterhalten und die meinte zu mir, wenn ich die Nebelscheinwerfer ohne Standlicht zum Leuchten annimiere, sind sie Tagfahrlicht und somit nicht strafbar.
=> Also Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht einsetzbar!
=> Also Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht einsetzbar!