16.07.2010, 07:17
Wenn ich manchmal - vor allem Freitagabends - an der Kneipe gegenüber von meinem Haus den Gaskranken mit ihren schwarzen, tiefen, lauten BMWs u.a. zugucke, kommt mir echt der Gedanke, ob man die Strafen fürs Rasen nicht gaaanz drastisch noch oben setzen sollte.
Klar, eine höhere Strafe macht einen Verkehrstoten nicht wieder lebendig, aber ein lebenslanges Fahrverbot ohne die Möglichkeit jemals wieder einen FS zu bekommen, würde vllt. doch manchen zum Nachdenken anregen. So aber fährt so ein Spinner jemand tot oder verletzt ihn schwer und nach einiger Zeit fährt derselbe Spinner im nächsten Renner wieder in der Gegend rum.
Ich meine, jemand der in geschlossener Ortschaft mit vllt. 60 km/h geblitzt wird, das ist fahrlässig - aber einer, der mit 120 oder mehr durch die Ortschaft rast (mindestens eimal die Woche gegenüber an besagter Kneipe - Motor an, im Stand Gas geben bis der Drehzahlmesser am Anschlag steht und los.... ) - das ist vorsätzlich und wenn dabei ein Anderer ums Leben kommt, dann ist das keinesfalls "fahrlässige Tötung" sondern für mich ganz eindeutig "Vorsätzlicher Mord" - und das kann in letzter Konsequenz nur die entsprechende Strafe bedeuten.
Unser Staat denkt ja offensichtlich darüber nach, auch bei "kleineren" Delikten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, für eine gewisse Zeit den FS zu entziehen - nur bei diesen Spinnern tut sich bisher nichts ...
Nur so mal zum Drübernachdenken ....
Klar, eine höhere Strafe macht einen Verkehrstoten nicht wieder lebendig, aber ein lebenslanges Fahrverbot ohne die Möglichkeit jemals wieder einen FS zu bekommen, würde vllt. doch manchen zum Nachdenken anregen. So aber fährt so ein Spinner jemand tot oder verletzt ihn schwer und nach einiger Zeit fährt derselbe Spinner im nächsten Renner wieder in der Gegend rum.
Ich meine, jemand der in geschlossener Ortschaft mit vllt. 60 km/h geblitzt wird, das ist fahrlässig - aber einer, der mit 120 oder mehr durch die Ortschaft rast (mindestens eimal die Woche gegenüber an besagter Kneipe - Motor an, im Stand Gas geben bis der Drehzahlmesser am Anschlag steht und los.... ) - das ist vorsätzlich und wenn dabei ein Anderer ums Leben kommt, dann ist das keinesfalls "fahrlässige Tötung" sondern für mich ganz eindeutig "Vorsätzlicher Mord" - und das kann in letzter Konsequenz nur die entsprechende Strafe bedeuten.
Unser Staat denkt ja offensichtlich darüber nach, auch bei "kleineren" Delikten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, für eine gewisse Zeit den FS zu entziehen - nur bei diesen Spinnern tut sich bisher nichts ...
Nur so mal zum Drübernachdenken ....
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min
265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)
https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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