31.03.2010, 23:11
(31.03.2010, 22:01)Broadcasttechniker schrieb: Das ist Unsinn.
Das ist ein versuchter Einbruch, und da muss die Versicherung zahlen.
Bei Sachbeschädigung nicht.
Ja so meinte ich das eigentlich auch, aber er meinte wenn noch nicht mal der Türgriff geklaut wäre, würde das evtl. nicht als Diebstahl laufen.

Aber wie gesagt, bei meinem alten Twingo haben die ja auch bei einem VERSUCHTEN Einbruch, alles bezahlt,... trotz nur Teilkasko..
Jetzt sitz ich hier beim Nachtdienst.. und mein kleiner steht wieder in einem Parkhaus.. nicht schön..