31.03.2010, 22:01
Das ist Unsinn.
Das ist ein versuchter Einbruch, und da muss die Versicherung zahlen.
Bei Sachbeschädigung nicht.
Grenzwertig wird das bei abgetretenem Spiegel.
Liegt der Spiegel noch da, ist es Sachbeschädigung.
Ist er weg, war's ein Diebstahl...
Lass dich nicht so schnell ins Bockshorn jagen.
Das ist ein versuchter Einbruch, und da muss die Versicherung zahlen.
Bei Sachbeschädigung nicht.
Grenzwertig wird das bei abgetretenem Spiegel.
Liegt der Spiegel noch da, ist es Sachbeschädigung.
Ist er weg, war's ein Diebstahl...
Lass dich nicht so schnell ins Bockshorn jagen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen