06.02.2010, 13:08
das k&n gutachten wurde vor ein paar jahren zurück gezogen, daher bekommt man den eigentlich nur noch sehr schwer eingetragen, bzw mit geräuschmessung etc.
an sich ist aber die kombination von sportluftfilter und sportauspuff unzulässig, das heißt, dass du dich für eins von beidem entscheiden müsstest, außer du findest jemanden, der dir auch die kombination einträgt.
und abe für den auspuff ist dann auch nur mehr oder weniger legal: du hast es wahrscheinlich so gemacht, dass du dir nur den filter eintragen lassen hast, was ja noch nicht ganz so schwierig ist und dann nachher einen auspuff gekauft, der eine abe hat.
allerdings lösen sich diese gutachten bzw abe's gegenseitig auf, weil beim luffi glaub ich sogar drinsteht, dass der mit geänderter auspuffanlage nicht zulässig ist, außer du machst nach §21 eine einelabnahme, da das gutachten seine gültigkeit verliert.
an sich ist aber die kombination von sportluftfilter und sportauspuff unzulässig, das heißt, dass du dich für eins von beidem entscheiden müsstest, außer du findest jemanden, der dir auch die kombination einträgt.
und abe für den auspuff ist dann auch nur mehr oder weniger legal: du hast es wahrscheinlich so gemacht, dass du dir nur den filter eintragen lassen hast, was ja noch nicht ganz so schwierig ist und dann nachher einen auspuff gekauft, der eine abe hat.
allerdings lösen sich diese gutachten bzw abe's gegenseitig auf, weil beim luffi glaub ich sogar drinsteht, dass der mit geänderter auspuffanlage nicht zulässig ist, außer du machst nach §21 eine einelabnahme, da das gutachten seine gültigkeit verliert.