13.09.2009, 17:32
Ob du den verschennkst oder zu einem geringen Kurs verkaufst, ist völlig egal.
Dann zählt eben der Kurs den der Gutachter festlegt.
Und der handelt nach dem Motto: " wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing".
Klaro?
Hier meine Geschichte: http://www.twingotuningforum.de/unfall-l...pid8417768
Mich würde noch folgendes interessieren, Frage an alle:
Darf ich das Auto tatsächlich blind verkaufen, bevor es ein Gutachter gesehen hat?
Dass dann nur noch auf Totalschadenbasis abgerechnet werden kann, ist klar.
Dass es noch zum Begutachten zur Verfügung stehen muss, ist auch klar.
Hat die Versicherung tatsächlich kein Vorkaufsrecht?
Eine schnelle Googlesuche hat kein Ergebnis gebracht.
Dann zählt eben der Kurs den der Gutachter festlegt.
Und der handelt nach dem Motto: " wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing".
Klaro?
Hier meine Geschichte: http://www.twingotuningforum.de/unfall-l...pid8417768
Mich würde noch folgendes interessieren, Frage an alle:
Darf ich das Auto tatsächlich blind verkaufen, bevor es ein Gutachter gesehen hat?
Dass dann nur noch auf Totalschadenbasis abgerechnet werden kann, ist klar.
Dass es noch zum Begutachten zur Verfügung stehen muss, ist auch klar.
Hat die Versicherung tatsächlich kein Vorkaufsrecht?
Eine schnelle Googlesuche hat kein Ergebnis gebracht.
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