13.09.2009, 08:57
Nimm dir einen Anwalt.
Das ist schon von daher zu raten, weil du sonst komplett auf deinen Kosten sitzen bleibst.
Poste mal Bilder vom Heck, auch mit abgenommener Stoßstangstange.
Wenn der Heckschaden kleiner als der Frontschaden ist, dann wird nämlich angenommen, dass du zuerst auf deinen Vordermann aufgefahren bist und dir erst dann dein Hintermann reingesemmelt ist.
Die Versicherung des Hintermanns ersetzt dir deinen Heckschaden, deine den Schaden des Vordermanns.
Deinen Frontschaden trägst du selbst.
Bei Totalschaden macht das keinen Unterschied bei der Entschädigung die du bekommst, nämlich den Zeitwert des Autos (der genaugenommen durch den Anprall auf den Vordermann schon nahe Null war).
Aber du verlierst auf jeden Fall den Schadenfreiheitsrabatt.
Wo stehst du im Schadensbericht der Polizei?
Je weiter oben du stehst, desto "schuldiger" bist du nämlich.
Und jetzt nochmals zum Wert.
Wenn du keine Schuld trägst, bekommst du den Zeitwert abzüglich Restwert ersetzt.
Zeitwert dürfte um die 1500 sein, Restwert um die hundert, wobei die Versicherungen hier versuchen dich zu drücken wie es nur geht.
Pink Panther hat das sehr treffend beschrieben.
Der Restwert ist nunmal ziemlich gering, wobei ein Verkauf in Teilen tatsächlich mehr bringt, aber auch sehr nervig sein kann.
Den Leihwagen bekommst du für maximal zehn Tage ersetzt, weil sich ein Gebrauchtwagen in dieser Zeit beschaffen lässt.
Außerdem bekommst du einen Abzug auf die Zahlung, weil du ja in der Zeit dein Auto schonst.
Um das zu umgehen wird meist akzeptiert, wenn man einen Leihwagen eine Klasse unter der des Unfallwagens nimmt.
Das dürfte beim Twingo sehr schwer werden.
Es gibt aber Vermieter, die dir für so Fälle einen stillen Rabatt gewähren, frag mal den Chris.
Wenn der sich da nicht auskennt, wer dann sonst?
Das ist schon von daher zu raten, weil du sonst komplett auf deinen Kosten sitzen bleibst.
Poste mal Bilder vom Heck, auch mit abgenommener Stoßstangstange.
Wenn der Heckschaden kleiner als der Frontschaden ist, dann wird nämlich angenommen, dass du zuerst auf deinen Vordermann aufgefahren bist und dir erst dann dein Hintermann reingesemmelt ist.
Die Versicherung des Hintermanns ersetzt dir deinen Heckschaden, deine den Schaden des Vordermanns.
Deinen Frontschaden trägst du selbst.
Bei Totalschaden macht das keinen Unterschied bei der Entschädigung die du bekommst, nämlich den Zeitwert des Autos (der genaugenommen durch den Anprall auf den Vordermann schon nahe Null war).
Aber du verlierst auf jeden Fall den Schadenfreiheitsrabatt.
Wo stehst du im Schadensbericht der Polizei?
Je weiter oben du stehst, desto "schuldiger" bist du nämlich.
Und jetzt nochmals zum Wert.
Wenn du keine Schuld trägst, bekommst du den Zeitwert abzüglich Restwert ersetzt.
Zeitwert dürfte um die 1500 sein, Restwert um die hundert, wobei die Versicherungen hier versuchen dich zu drücken wie es nur geht.
Pink Panther hat das sehr treffend beschrieben.
Der Restwert ist nunmal ziemlich gering, wobei ein Verkauf in Teilen tatsächlich mehr bringt, aber auch sehr nervig sein kann.
Den Leihwagen bekommst du für maximal zehn Tage ersetzt, weil sich ein Gebrauchtwagen in dieser Zeit beschaffen lässt.
Außerdem bekommst du einen Abzug auf die Zahlung, weil du ja in der Zeit dein Auto schonst.
Um das zu umgehen wird meist akzeptiert, wenn man einen Leihwagen eine Klasse unter der des Unfallwagens nimmt.
Das dürfte beim Twingo sehr schwer werden.
Es gibt aber Vermieter, die dir für so Fälle einen stillen Rabatt gewähren, frag mal den Chris.
Wenn der sich da nicht auskennt, wer dann sonst?
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen