12.09.2009, 17:57
Der andere ist schuld also zahlt auch seine Versicherung (denk ich mal)
Verkaufe den Kleinen symbolisch an nen Kumpel für 50€, mit Kaufvertrag worin dann natürlich Unfallwagen, Teileträger etc. steht!
Dann berechnet die Versicherung keinen Restwert, der kann nämlich höher sein als erwartet! Und diesen ziehen sie dir dann ab.
Wenn der Gutachter jetzt den Wert deines Twingos schätz un d auf schätzungsweise 900€ kommt (Tuningteile werden anders angerechnet als du es jetzt warscheinlich rechnen würdest!)
dann wird die gegnerische Versicherung alles versuchen um diesen Wert zu drücken...
Da kommen die auch mit Sachen wie: Wir haben einen Käufer für ihr Fzg, dieser würde 300 bezahlen.
Das ist natürlich gelogen, aber nicht nachweißbar. Also ziehen sie dir die 300€ ab!!
Der Wert des Fahrzeug ist dann der Wert ohne Unfall, der ist bei älteren Autos leider sehr gering (Bj, km etc.)
Die Werkstatt wird dir einen Preis für die Reperatur nennen, wenn dieser über dem Wert liegt ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden....Da würde ich jetzt an deiner Stelle mal von ausgehen!
Also zählt jeder Euro für dich.
1. Gutachter anheuern (die Versicherung der gegenseite darf dir bei Kasko keine Vorschriften bei der Wahl machen!) und Wert berechnen lassen
2. Auto abmelden und Verkauf an einen Kumpel etc. (nur fürs Papier und den Gutachter)
3. Alles angeben: zB Krankgeschrieben?!, Schmerzensgeld?!, Tage ohne PKW?!
4. Wenn das Gutachten durch ist und du das Geld bekommst, dann kannst du mit dem twingo machen was du willst...verkaufen, ganz oder in teilen, heile machen etc.
Sprich mal mit deinem Gutachter und meld den Wagen am besten schonmal für den Fake-Verkauf ab!
Verkaufe den Kleinen symbolisch an nen Kumpel für 50€, mit Kaufvertrag worin dann natürlich Unfallwagen, Teileträger etc. steht!
Dann berechnet die Versicherung keinen Restwert, der kann nämlich höher sein als erwartet! Und diesen ziehen sie dir dann ab.
Wenn der Gutachter jetzt den Wert deines Twingos schätz un d auf schätzungsweise 900€ kommt (Tuningteile werden anders angerechnet als du es jetzt warscheinlich rechnen würdest!)
dann wird die gegnerische Versicherung alles versuchen um diesen Wert zu drücken...
Da kommen die auch mit Sachen wie: Wir haben einen Käufer für ihr Fzg, dieser würde 300 bezahlen.
Das ist natürlich gelogen, aber nicht nachweißbar. Also ziehen sie dir die 300€ ab!!
Der Wert des Fahrzeug ist dann der Wert ohne Unfall, der ist bei älteren Autos leider sehr gering (Bj, km etc.)
Die Werkstatt wird dir einen Preis für die Reperatur nennen, wenn dieser über dem Wert liegt ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden....Da würde ich jetzt an deiner Stelle mal von ausgehen!
Also zählt jeder Euro für dich.
1. Gutachter anheuern (die Versicherung der gegenseite darf dir bei Kasko keine Vorschriften bei der Wahl machen!) und Wert berechnen lassen
2. Auto abmelden und Verkauf an einen Kumpel etc. (nur fürs Papier und den Gutachter)
3. Alles angeben: zB Krankgeschrieben?!, Schmerzensgeld?!, Tage ohne PKW?!
4. Wenn das Gutachten durch ist und du das Geld bekommst, dann kannst du mit dem twingo machen was du willst...verkaufen, ganz oder in teilen, heile machen etc.
Sprich mal mit deinem Gutachter und meld den Wagen am besten schonmal für den Fake-Verkauf ab!