10.07.2009, 07:28
(09.07.2009, 16:53)Chris - TFNRW schrieb: Hey,
hattest mir glaub ich auch ne PN geschrieben - hab ich vergessen zu antworten. Sorry!
Also:
Auf welchem Renault die serienmäßig waren: soweit ich weiß auf dem Mégane 1. Für die Eintragung brauchst Du eigentlich ein Festigkeitsgutachten, das gibt es aber nicht. Kannst aber mit dem Gutachten für diese Felge auf dem Mégane arbeiten, der hat ja deutlich höhere Achslasten als der Twingo. Freigängigkeit etc. muss dann natürlich der Prüfer feststellen. Heißt: nur TÜV (bzw. im Osten nur Dekra) darf das abnehmen und es ist dann eine Einzelabnahme.
Cool kommen würden 165/50 R15 Reifen, die sind schön flach und sind für die Felgenmaße zulässig. Reifenfreigabe dann zum TÜV mitnehmen und ab dafür.
Hallo Chris,
macht nix mit der vergessenen Antwort per PN

Wo bekomme ich denn ein Gutachten für diese Felge vom Megane her?
Der Tip für die 165/50/15 ist gut. "Leider" haben die Felgen fast ganz neue Bereifung (195/50/15) und der Twingo ist mit 40/30 mm nicht unbedingt tief, so das die 165`er nicht zur Geltung kommen würden.
Aber vielleicht wandert ja mal ein Gewindefahrwerk in den Wagen

Gruß aus LEV: Peter
Gruß aus Leverkusen:
Peter
Peter