21.06.2009, 08:25
Hallo,
bei meinem 12 Jahre alten Twingo wird 07/09 der TÜV fällig.
Vor 2 Wochen hatte ich einen Wildschaden. Rechter Außenspiegel weggerissen und re. Kotflügel beschädigt.
Die Versicherung hat mir einen Scheck über die Höhe des Gutachtens ausgestellt.
Nun überlege ich mir, das Auto als Abwrackauto gegen ein Neufahrzeug anrechnen zu lassen.
Meine Fragen:
1. Wenn das Auto Lieferzeit hat, zB. bis Oktober 2009, bekomme ich die TÜV Plakette mit abgerissenen re. Außenspiegel und Delle im Kotflügel?
2. Kann ich in den Neufahrzeugvertrag eine Klausel aufnehmen lassen, dass der Vertrag nur zu Stande kommt, wenn die Abwrackprämie reserviert wird?
mfg
mike
bei meinem 12 Jahre alten Twingo wird 07/09 der TÜV fällig.
Vor 2 Wochen hatte ich einen Wildschaden. Rechter Außenspiegel weggerissen und re. Kotflügel beschädigt.
Die Versicherung hat mir einen Scheck über die Höhe des Gutachtens ausgestellt.
Nun überlege ich mir, das Auto als Abwrackauto gegen ein Neufahrzeug anrechnen zu lassen.
Meine Fragen:
1. Wenn das Auto Lieferzeit hat, zB. bis Oktober 2009, bekomme ich die TÜV Plakette mit abgerissenen re. Außenspiegel und Delle im Kotflügel?
2. Kann ich in den Neufahrzeugvertrag eine Klausel aufnehmen lassen, dass der Vertrag nur zu Stande kommt, wenn die Abwrackprämie reserviert wird?
mfg
mike