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selbstleuchtendes Nummernschild - Fakten?
#4
ABG nich ABE
also eine AllgemeineBauartGenehmigung
diese bestätigt die ausnahme, dass das gute stück ausnahmsweise in einem gewissen satz weiß nach hinten strahlen darf, was der gesetzgeber sonst verbietet.

mit ABE wäre es eintragungsfrei, is aber ne abg.

is aber auch absolut kein ding ma eben das ding abnehmen zu lassen.
die rechtliche lage zu abg kann uns bestimmt sebi oder rölli ganz genau erklären.

gruß co
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RE: selbstleuchtendes Nummernschild - Fakten? - von coe - 29.04.2009, 21:14

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