21.04.2009, 19:46
Ist eh eine Veränderung einer Leuchteinrichtung -> nicht zulässig.
Die Rückleuchten haben ja mal als Einheit ein Prüfzeichen erhalten, jede Manipulation bedeutet -> Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Und besonders im Fall von Beleuchtung ist das nicht wirklich spaßig, dir braucht nur einer hinten drauf rauschen und dann sagen: "Blinker hab ich nicht gesehen" oder "der komische Blinker hat mich irritiert" und schon hast du mindestens eine Teilschuld.
Die Rückleuchten haben ja mal als Einheit ein Prüfzeichen erhalten, jede Manipulation bedeutet -> Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Und besonders im Fall von Beleuchtung ist das nicht wirklich spaßig, dir braucht nur einer hinten drauf rauschen und dann sagen: "Blinker hab ich nicht gesehen" oder "der komische Blinker hat mich irritiert" und schon hast du mindestens eine Teilschuld.
![[Bild: signeu.jpg]](http://www.dickmeiss.com/Twingofriend/Pics/forum/signeu.jpg)
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red...
