03.04.2009, 13:11
müsste ja eigentlich ein gutachten dabei sein. wenn nabenbohrung und lochkranz passen, dann ist es technisch problemlos möglich. was aber lange nicht bedeutet, daß du es dann eingetragen bekommst oder fahren darfst. der twingo muss deutlich im gutachten für die felgen stehen.
mfg
sebi
mfg
sebi