24.12.2008, 13:36
Ist ja vom Prinzip her nichts anderes als beim BB der Motorhaube. Scheinwerfer bzw. Rückleuchten werden teilverdeckt und haben damit einen Verlust der Lichtausstrahlung... ergo, Verkehrsgefährdend... ergo, TÜV.
Das sich beim BB für die Klappe aber nur sehr geringfügig etwas ändert, sollte sich solch ein Blick simpler eintragen lassen, denke ich
Das sich beim BB für die Klappe aber nur sehr geringfügig etwas ändert, sollte sich solch ein Blick simpler eintragen lassen, denke ich