28.11.2008, 17:55
Als ich Anfang des Jahres mein Fahrwerk und meine Felgen habe eintragen lassen, war ich ja logischerweise beim Tüv. Er hatte mir auch einen Mangel mit reingeschrieben. Wegfahrsperre riegelt bei steckendem Schlüssel ab. Darf nicht sein. Von daher dachte ich mir, wenn er das schon bemängelt, bekomm ich mit defekter Wegfahrsperre ja gar keinen Tüv, wobei ja dann eh nichts passieren kann, weil die kaputt ist.