18.10.2007, 19:17
Na mit den Rücklichten beim Q7 das wird wieder so ne "interressante" Ausnahme sein wie bei den ersten A8 mit Xenon. Die hätten so auch nie ne ABE bekommen dürfen. Oder halt wie die Höhe der Kenzeichen bei Peugeot.
So aber mal wieder zu den Rückleuchten:
STVZO § 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(9) Schlußleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlußleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
So aber mal wieder zu den Rückleuchten:
STVZO § 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(9) Schlußleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlußleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.