22.01.2007, 20:26
Hallo Leute,
hatte mich ja schon vor kurzen bei euch vorgestellt, und hab mich mal erkundigt wegen Felgen usw..
Jetzt hab ich am Samstag mir für meinen C06 Bjhr. 96 bei wheelmachine.de diese Felgen jetzt hier gekauft![[Bild: rhadcupraeder5shpx.jpg]](http://www.wheelmachine2000.de/supplier/rh/img/wheels/rhadcupraeder5shpx.jpg)
Daten :
Radgröße: Design: ET: Farbe: Bereifung:
6J x 14H2 AD-Cuprad 33 silber hornpoliert 195/45 R14
Jetzt hat heute die gute Frau die für mich und meine Felgen zuständig ist , angerufen und wollte noch ein Paar daten wissen (Zulässige Achslast usw) beim nachfragen fing die gute Frau aufeinmal an mir zu erzählen das ich die Felgen mit größter wahrscheinlichkeit nicht eingetragen bekomme da nur ein Teilgutachten vorliegt und es 14 Auflagen gibt die ich erst erfüllen muss bevor ich die vielleicht eingetragen bekomme, die Frau war so gut und hat mir dieses Gutachten per email rübergeschickt und sagte zu mir ,das ich dass erstmal mit dem TÜV klären sollte, bevor sie mir meine Felgen rausschicken usw..
Hier mal die Auflagen :
Auflage 1-10 steht nur drin das ich den Mindestdruck vom Hersteller beachten muss, nur die beigelieferten Befestigungsmaterialien benutzen soll , die reifen keine Schläuche usw berühren dürfen, ich nicht mit schneeketten fahren darf usw... halt bla bla bla bla
Bei Auflage 20 wird es schon etwas komplizierter : An Achse 2 ist die am Längslenker befindliche Befestigungslasche für das Handbremsseil nach unten zu biegen.
Auflage 21: Im hinteren linken Radhaus ist das Abdeckblech über dem Bremsschlauch nach vorne zu biegen. Auf einen ausreichenden Abstand zwischen Blech und Bremsschlauch ist zu achten. ( Ok, das versteh ich ja noch)
Auflage 22 : Es sind keine Klammergewichte zulässig. ( Obwolh bei Auflage 10 drin steht , das ich Klebe oder Klammergewichte benutzen darf)
Auflage 40: Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Belüfteter oder unbelüfteter Bremsscheibe mit Durchmesser von 238 mm an Achse 1 und Trommelbremse an Achse 2
Und die frau meinte auch noch zu mir das ich an der Achse 2 das Radhausausschnittskante auf ca. 250mm bördeln muss, sowie eine 50 mm spurverbreiterung anbringen muss... ( ist das nicht eigentlich schwachsinnig !?)
ja das sind die auflagen die ich erfüllen muss damit ich meine felgen + reifen eingetragen bekomm.. jetzt wollte ich euch mal fragen ob ihr auch sowas machen musstest oder besser gesagt wie ihr eure 195 in euren twingo eingetragen bekommen habt.
würde mich über viele antworten freuen, weil ich mich am mittwoch nochmal bei der guten Dame melden soll und ihr berichten soll was denn der TÜV meinte, wollte morgen mal dahin fahren , aber wollte eure meinung dazu auch nochmal hören..
danke schonmal im vorraus das ihr euch die zeit genommen habt, diesen etwas langen beitrag zu lesen und zu beantworten!
mfg : Philipp
hatte mich ja schon vor kurzen bei euch vorgestellt, und hab mich mal erkundigt wegen Felgen usw..
Jetzt hab ich am Samstag mir für meinen C06 Bjhr. 96 bei wheelmachine.de diese Felgen jetzt hier gekauft
![[Bild: rhadcupraeder5shpx.jpg]](http://www.wheelmachine2000.de/supplier/rh/img/wheels/rhadcupraeder5shpx.jpg)
Daten :
Radgröße: Design: ET: Farbe: Bereifung:
6J x 14H2 AD-Cuprad 33 silber hornpoliert 195/45 R14
Jetzt hat heute die gute Frau die für mich und meine Felgen zuständig ist , angerufen und wollte noch ein Paar daten wissen (Zulässige Achslast usw) beim nachfragen fing die gute Frau aufeinmal an mir zu erzählen das ich die Felgen mit größter wahrscheinlichkeit nicht eingetragen bekomme da nur ein Teilgutachten vorliegt und es 14 Auflagen gibt die ich erst erfüllen muss bevor ich die vielleicht eingetragen bekomme, die Frau war so gut und hat mir dieses Gutachten per email rübergeschickt und sagte zu mir ,das ich dass erstmal mit dem TÜV klären sollte, bevor sie mir meine Felgen rausschicken usw..
Hier mal die Auflagen :
Auflage 1-10 steht nur drin das ich den Mindestdruck vom Hersteller beachten muss, nur die beigelieferten Befestigungsmaterialien benutzen soll , die reifen keine Schläuche usw berühren dürfen, ich nicht mit schneeketten fahren darf usw... halt bla bla bla bla

Bei Auflage 20 wird es schon etwas komplizierter : An Achse 2 ist die am Längslenker befindliche Befestigungslasche für das Handbremsseil nach unten zu biegen.
Auflage 21: Im hinteren linken Radhaus ist das Abdeckblech über dem Bremsschlauch nach vorne zu biegen. Auf einen ausreichenden Abstand zwischen Blech und Bremsschlauch ist zu achten. ( Ok, das versteh ich ja noch)
Auflage 22 : Es sind keine Klammergewichte zulässig. ( Obwolh bei Auflage 10 drin steht , das ich Klebe oder Klammergewichte benutzen darf)
Auflage 40: Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Belüfteter oder unbelüfteter Bremsscheibe mit Durchmesser von 238 mm an Achse 1 und Trommelbremse an Achse 2
Und die frau meinte auch noch zu mir das ich an der Achse 2 das Radhausausschnittskante auf ca. 250mm bördeln muss, sowie eine 50 mm spurverbreiterung anbringen muss... ( ist das nicht eigentlich schwachsinnig !?)
ja das sind die auflagen die ich erfüllen muss damit ich meine felgen + reifen eingetragen bekomm.. jetzt wollte ich euch mal fragen ob ihr auch sowas machen musstest oder besser gesagt wie ihr eure 195 in euren twingo eingetragen bekommen habt.
würde mich über viele antworten freuen, weil ich mich am mittwoch nochmal bei der guten Dame melden soll und ihr berichten soll was denn der TÜV meinte, wollte morgen mal dahin fahren , aber wollte eure meinung dazu auch nochmal hören..
danke schonmal im vorraus das ihr euch die zeit genommen habt, diesen etwas langen beitrag zu lesen und zu beantworten!




mfg : Philipp
.::Wer anderen eine Bratwurst brät, hat wahrscheinlich ein Bratwurst bratgerät::.