11.05.2003, 21:52
wenn der abschlepphaken fest mit der karosserie verbunden ist (geschweisst, etc.), so wie beim twingo, ist es laut tüv nicht erlaubt, ihn abzumachen! da kann der nette herr im blauen anzug die betriebserlaubnis entziehen!
ne alternative wäre, wie's bei bmw praktiziert wird: da haste als abschlepphaken nen haken, denste abnehmen kannst!
ne alternative wäre, wie's bei bmw praktiziert wird: da haste als abschlepphaken nen haken, denste abnehmen kannst!
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]kaba[
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