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Seitenmarkierungsleuchten
#7
Na da freu ich mich doch mal helfen zu können... Smile

Aus der StVo - zu Anbauhöhe und Anzahl:

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muß. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m - ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, - müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.

quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php3

ich hoffe das hilft weiter.......
nach dem was da so steht müssen 4 dran aber wer lustig ist darf auch 8 dran bauen
Gruß Frank
[Bild: signorm1.JPG]
ADAC-Mann im ARD-Magazin Plusminus schrieb:Wenn es nach der Vernunft ginge, müßten wir alle TOYOTA fahren... [Bild: engel.gif]
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Nachrichten in diesem Thema
Seitenmarkierungsleuchten - von Gast - 28.12.2002, 03:16
[Kein Betreff] - von - 28.12.2002, 03:47
[Kein Betreff] - von - 28.12.2002, 12:29
[Kein Betreff] - von - 28.12.2002, 16:32
20cm..... - von - 28.12.2002, 16:58
[Kein Betreff] - von - 29.12.2002, 15:47
[Kein Betreff] - von - 29.12.2002, 16:13
[Kein Betreff] - von - 29.12.2002, 16:33
[Kein Betreff] - von - 30.12.2002, 00:10
[Kein Betreff] - von - 30.12.2002, 00:32
[Kein Betreff] - von - 22.03.2003, 17:15
[Kein Betreff] - von - 22.03.2003, 19:50
[Kein Betreff] - von - 22.03.2003, 20:10
[Kein Betreff] - von - 22.03.2003, 23:35
[Kein Betreff] - von - 16.05.2003, 16:24

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