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Frustliste
#4
brauchst du gar nicht für zum anwalt, setz einfach ein kleines schreiben auf im stil von: ....begrüßung... blabla... "setze ich hiermit eine frist bis zum xx.xx.xx, innerhalb derer ich erfüllung des mit ihnen am yy.yy.yy geschlossenen kaufvertrages über ein nöckitöck erwarte. bei nichteinhaltung werde ich vom vertrag zurücktreten. uswusw. " nicht mit dem anwalt drohen, einfach nur ne frist setzen, minigens 2 wochen, andernfalls rücktritt vom vertrag. wenn sie dann nicht innerhalb der frist liefern, in einen anderen schreiben rückzahlung des kaufpreises verlangen. wenn sie sich DANN weigern kannst du immer noch zum anwalt tapern. vorher bringt dir das nichts, ausser das du ihn für dinge bezahlst, die du gut selber machen kannst....

mfg
sebi

p.s.: die fristsetzung und alles, was du ihnen danach schreiben musst natürlich als einschreiben mit empfangsbestätigung! dann bist du 100% auf der sicheren seite.
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Frustliste - von - 26.01.2006, 14:58
[Kein Betreff] - von - 26.01.2006, 20:13
[Kein Betreff] - von - 27.01.2006, 11:03
[Kein Betreff] - von - 27.01.2006, 14:57
[Kein Betreff] - von - 28.01.2006, 02:22

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