07.01.2004, 19:11
tobiv1981 schrieb:Teile, bei deren Montage und Nutzung keine Gefährdung im Sinne von §19(2) StVZO zu erwarten ist, ...
hm... die Frage ist ja, ob das nicht auf Seitenschweller zutrifft. Also meiner Erfahrung nach wird das nicht anerkannt. Hatte das so nämlich auch probiert
