07.01.2004, 16:31
Karosseriebauteile:
Geprüft werden Frontspoiler, Heckspoiler, Dachspoiler, Heckschürzen, Seitenschweller, Kühlergrills, Lufthutzen, Heckdiffusoren und anderen denkbare Bauteile mit luftleitender Wirkung. Wichtige Aspekte der Prüfung sind die sichere Befestigung, die Beschaffenheit des eingesetzten Werkstoffs, die Positionierung am Fahrzeug, die Erzeugung von Vertikalkräften bei hoher Geschwindigkeit, der Einfluß auf Motor- und Bremsenkühlung sowie die mögliche Beeinträchtigung der vorhandenen lichttechnischen Einrichtungen.
Desweiteren werden Anbauteile im Fahrzeug geprüft wie z.B. Pedalauflageplatten oder Kunststoffverkleidungen. Die Freigabe erfolgt durch ein Gutachten zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis/ABE oder durch Teilegutachten nach §19(3) StVZO.
Teile, bei deren Montage und Nutzung keine Gefährdung im Sinne von §19(2) StVZO zu erwarten ist, kann auf Wunsch eine gutachterliche Stellungnahme in schriftlicher Form abgegeben werden.
also ist klar eintragungsfrei bedeutet in dem sinne das es dennoch geprüft seien muss allerdings nicht im fahrzeugschein / brief zu stehen hat oder? aber die abe oder was auch immer für eine tüv erlaubnis ist dann noch mit zu führen wenn ich das nicht falsch sehe...
nachzulesen unter:
http://www.tuev-pfalz.de/NEW/TPV/pruef.html
Geprüft werden Frontspoiler, Heckspoiler, Dachspoiler, Heckschürzen, Seitenschweller, Kühlergrills, Lufthutzen, Heckdiffusoren und anderen denkbare Bauteile mit luftleitender Wirkung. Wichtige Aspekte der Prüfung sind die sichere Befestigung, die Beschaffenheit des eingesetzten Werkstoffs, die Positionierung am Fahrzeug, die Erzeugung von Vertikalkräften bei hoher Geschwindigkeit, der Einfluß auf Motor- und Bremsenkühlung sowie die mögliche Beeinträchtigung der vorhandenen lichttechnischen Einrichtungen.
Desweiteren werden Anbauteile im Fahrzeug geprüft wie z.B. Pedalauflageplatten oder Kunststoffverkleidungen. Die Freigabe erfolgt durch ein Gutachten zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis/ABE oder durch Teilegutachten nach §19(3) StVZO.
Teile, bei deren Montage und Nutzung keine Gefährdung im Sinne von §19(2) StVZO zu erwarten ist, kann auf Wunsch eine gutachterliche Stellungnahme in schriftlicher Form abgegeben werden.
also ist klar eintragungsfrei bedeutet in dem sinne das es dennoch geprüft seien muss allerdings nicht im fahrzeugschein / brief zu stehen hat oder? aber die abe oder was auch immer für eine tüv erlaubnis ist dann noch mit zu führen wenn ich das nicht falsch sehe...
nachzulesen unter:
http://www.tuev-pfalz.de/NEW/TPV/pruef.html
Tobi -TFNRW-