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Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - Druckversion

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RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - D4F - 19.12.2014

(18.12.2014, 10:53)mecRS schrieb: eben wenn diese herren es gnau wollen, bekommste ne anzeige, musst auf der stelle die leuchtmittel ausbauen, und darfst glaube nicht mehr weiter fahren...

wenn ich mich nicht ganz irre..

Bestenfalls bekommst ne Mängelkarte und musst innerhalb von 7 Tagen wieder vorstellig werden in zulässigem Zustand.

Aber mal ehrlich: Ich würde mir wegen Kennzeichenbeleuchtung nicht so ins Hemd machen.


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - mecRS - 19.12.2014

das ist wie immer eine auslegungssache, und wenn die es komplett ausreizen, dann ist es eben mit einer mängelkarte nicht getan,

das geht bis zum auf der stelle ausbauen, oder eben stehen lassen

kommt immer darauf an was für ein sogenannter gesetzeshüter dabei ist..sicherlich ist das eine lapalie...

wenn sich aber einer mit demjehnigenwelchen mit einer dicken lippe anlegt, dann kann auch das oben geschilderte eintreffen....
weil ganz krass gesehen ist das so.....


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - rohoel - 19.12.2014

nein, das ist bei der kennzeichenbeleuchtung nicht so, ein mangel ja, ein so großer, daß es zur sofortigen stillegung kommt - nein.
fahr doch mal ohne kennzeichenbeleuchtung, selbst dann bekommst du keine stillegung zustande. Wink
selbst wenn mit den falschen lampen (kennzeichen) ein unfall passiert, kann sich die versicherung nicht rausreden, außer, der unfall steht ursächlich im zusammenhang mit den lampen (blendung), was aber beim kennzeichen schwer werden wird. Wink


mfg rohoel.

p.s.: die leute in blau machen auch nur ihren job, wie ich finde sehr oft auch sehr gut.


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - D4F - 19.12.2014

(19.12.2014, 21:38)mecRS schrieb: das ist wie immer eine auslegungssache, und wenn die es komplett ausreizen, dann ist es eben mit einer mängelkarte nicht getan,

Ich weiss nicht wie weit man es bei einer Kennzeichenbeleuchtung ausreizen kann.
Die komplette Ausreizung wäre für mich Zwangsstilllegung. Dann wird die Karre vom Schlepper geholt und vom Prüf-Ingenieur begutachtet. Nach ein paar Wochen bekommt man diese dann wieder und darf alles bezahlen. Mägelbeseitigung, TÜV-Prüfung und Wiederzulassung kommt dann oben drauf.


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - rohoel - 19.12.2014

dann frage ich mal konkret: kennt hier im forum jemand einen bekannten ersten grades oder hat es selber erlebt, der wegen einer kennzeichenbeleuchtung stillgelegt wurde (vor ort bei der kontrolle)?
ich selber bin in eine kontrolle gekommen und hatte im hänger noch 6v-lampen (nur kennzeichen vergessen zu tauschen) drin, selbigen aber an einer 12v-maschine dran. ich mußte innerhalb von 14 tagen zur vorstellung bei einer örtlichen polizeibehörde, mehr war da nicht.
also, nochmal, wer kennt wenn direkt??


mfg rohoel.


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - D4F - 19.12.2014

Ich kenn nur Leute, die mit Mängelkarten davon gekommen sind. Lapalien wie Kennzeichenbeleuchtung waren nicht dabei. Da gings um nicht eingetragene Pedalauflagen und Fahrwerke. Wink


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - rohoel - 19.12.2014

war in bayern, die waren evtl nicht erfreut, daß ich mit thüringer kennzeichen die strassen abnutzte. (scherz). SmileSmile


mfg rohoel.


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - Drummermatze - 19.12.2014

Sicherlich ist das nichts wildes, wenn mans nicht übertreibt.
Es gibt aber auch zeitgenossen, die sich die ultrahellen dinger reinbauen, die so aussehen als hätte man ne unterbodenbeleuchtung dran. Sowas musst nicht sein. Sowas blendet vllt nicht, lenkt aber ab. Und wenn ich dem jetzt drauffahre und aussage dass mich die kennzeichenleuchte irritiert hat, weil sie so hell war, wars das mit dem versicherungsschutz.
Das ist ein gefundenes Fressen. Und man muss die ja nicht unnötig anfüttern. Einfach ein paar mehr euro ausgeben für ne leuchte mit prüfzeichen.


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - Patrick-RS - 20.12.2014

Also das will ich sehen das sich ein Polizist damit soviel Arbeit macht Very Happy

Das ist vielleicht 1 mal passiert und dann nie wieder.
Ganz ehrlich wer glaubt wirklich dran ?
Ich war mit denn smds, dem hdi xenon kit beim TÜV und Polizei, das juckt niemanden solang es ordentlich und nicht zuviel ist.

Und außerdem ist das tagsüber nicht vorgeschrieben mit Licht zu fahren, dann ist die kennzeichenbeleuchtung auch nicht an.
Dann kann man auch weiterfahren, ich würde mir jetzt denn Umbau von smds auf das led Kit sparen, Seidenn meine smds geben mal denn Geist auf.


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - D4F - 20.12.2014

(19.12.2014, 23:44)Drummermatze schrieb: Und wenn ich dem jetzt drauffahre und aussage dass mich die kennzeichenleuchte irritiert hat, weil sie so hell war, wars das mit dem versicherungsschutz.

Versicherungsschutz hat man zum Glück immer, die Haftpflicht kann einen jedoch in Regress nehmen - da gehts dann um maximal 5000 EUR.

Wenn man aber schon dabei ist solche Horror-Geschichten zu spinnen, dann kann man natürlich auch anregen, ob jemand, der sich von einer Kennzeichenbeleuchtung irritiert fühlt, grundsätzlich zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Schließlich gibt es mitunter auch andere leuchtende Ablenkungen. Gerade z.B. die ganze blinkende und zum Teil superhelle Weihnachtsdeko. Und Schwups MPU und der Führerschein ist weg. Laughing

Aber ich versteh schon, worauf du hinaus wolltest: Es gibt Ärger, den man sich durchaus sparen kann!


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - mecRS - 20.12.2014

Aber ich versteh schon, worauf du hinaus wolltest: Es gibt Ärger, den man sich durchaus sparen kann!

genau das ist es Wink
och da kenne ich aber noch viel bessere visuelle reize im sommer, die dich viel mehr ablenken können, die kanst du dann aber nicht in regress nehmen Very HappyVery HappyVery HappyVery Happy


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - D4F - 20.12.2014

Stimmt, da kommen wieder die ganzen geilen Autos auf die Straße, die im Winter Pause hatten.

Oder wie hast du das gemeint? Very Happy Very Happy Very Happy


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - mecRS - 20.12.2014

(20.12.2014, 12:49)D4F schrieb: Stimmt, da kommen wieder die ganzen geilen Autos auf die Straße, die im Winter Pause hatten.

Oder wie hast du das gemeint? Very Happy Very Happy Very Happy

nö autos sind für mich zu 99% fortbewegungsmittel und das andere sind genussmittelVery HappyVery HappyVery HappyVery HappyVery HappyVery Happy wobei beides kombiniert auch nicht zu verachten istVery HappyVery HappyVery HappyVery HappyVery HappyVery Happy


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - Supertramp - 21.12.2014

Vll kann der Dennis ja sein Bild mal austauschen gegen eins
ohne Blitzlicht und etwas weiter weg und auf Fahrerhöhe.
So kann man sich ja kein Bild darüber machen zur Lesbarkeit und Helligkeit.


RE: Kennzeichenbeleuchtung LED SMD Optik & Zulässigkeit - Dennis1993 - 21.12.2014

Kann momentan keine Bilder vom Clio nachreichen da ich ihn im Moment nicht hier hab, hab aber mal welche vom Twingo mit den selben Kennzeichenleuchten gemacht.


[Bild: twingo-21202053-SE4.jpg]
[Bild: twingo-21202128-WVR.jpg]