Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Werkstatt (https://www.twingotuningforum.de/forum-31.html) +--- Forum: Hilfe (https://www.twingotuningforum.de/forum-4.html) +--- Thema: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix (/thread-35389.html) |
RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - rohoel - 11.09.2015 was spricht gegen die verlinkte gurtverlängerung mit e-prüfzeichen?? sehe ich total unkritisch und ebenso sicher, wie unsere eigenen gurtschlösser. mfg rohoel. RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - MamiLilium - 11.09.2015 Ich habe nun das Set mit den 2 Gurtverlängerung bestellt und gucke mir die Live an. Fand die sehr vertrauenswürdig durch die Prüfzeichen. RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - rohoel - 11.09.2015 interessant sind die zungen und die aufnahmen, wenn das passt, sehe ich mit e4 keine probleme. mfg rohoel. RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - MamiLilium - 11.09.2015 Sind ja zwei verschiedene im Set. Werde berichten wenn diese nächste Woche ankommen. Vielen lieben Dank an alle Sarah RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - rohoel - 11.09.2015 Sarah, ich drücke die daumen. mfg rohoel. RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - ogniwT - 12.09.2015 Eines wundert mich schon. Warum bestellst und bezahlst du ausgerechnet das Set mit 2 Verschiedenen Größen? Mit einer der beiden kannst du nix anfangen, weil sie nicht passt. Ich wäre mit dem Lineal raus zu Auto, hätte eine Zunge gemessen und dann eine passende bestellt. RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - MamiLilium - 12.09.2015 Grundsätz bin ich voll deiner Meinung das es überflüssig ist... Nur hat mein Vater aktuell mein Auto mit und ich fahre Seins. Somit steht mein gelber Flitzer nicht mal eben vor der Tür und wenn er wieder kommt ist es meistens dunkel somit bestelle ich halt beide Varianten und eine wird schon passen. RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - dragomir - 14.09.2015 Also bitte...selbst wenn es dunkel sein sollte - wozu gibt es eine Innenraum Beleuchtung im Auto? Zur Not (sollte diese defekt sein) Taschenlampe oder Handy... RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - MamiLilium - 14.09.2015 Seit mir nicht böse ... Aber ist doch mein Geld Somit überlasst mir doch ob ich eine oder zwei Größen bestelle RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - MamiLilium - 16.09.2015 So heute sind die Gurte angekommen Sitz ist eingebaut und Gurtverlängerung passt super Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung hier Liebe Grüße Sarah RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - supertramp - 17.09.2015 Nicht vergessen: mit dem Gutachten beim TÜV eintragen lassen ! RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - ogniwT - 17.09.2015 Und bei nicht Benutzung wieder zum TÜV und austragen lassen. RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - supertramp - 17.09.2015 Weiß jetzt nicht, ob man da Witze machen kann, die Sicherheit der Kinder sollte einem das schon wert sein. Ein anständiger Gurt mit gefordeter ECE-R 16 Norm, kostet genauso viel wie ein nicht zugelassener E4 Gurt von Amazon bei der TÜV-Abnahme. RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - Waschi - 17.09.2015 (17.09.2015, 12:02)supertramp schrieb: kostet genauso viel wie ein nicht zugelassener E4 Gurt von AmazonDir ist aber bewusst das man Teile die eine "E" - Kennung haben nicht nochmal dem TÜV vorgeführt werden müssen. Sonst müsste man ja wegen jeder Glühbirne sein Wagen vorführen. Das wäre mir neu. PS: Nur weil etwas abgenommen ist, macht es das Auto nicht sicherer (Ist aber nur meine Meinung). Und nur weil ein PKW seine Plakette oder Abnahme bekommt sagt das nicht aus das es nun total sicher ist. Sorry für OT. RE: Kindersitz - Gurt zu kurz und keine Isofix - 9eor9 - 17.09.2015 Ob das Gerät eingetragen werden muss, steht üblicherweise in der ABE. Bei einem Teil wie einer herausnehmbaren Gurtverlängerung würde ich nach wahlweisem Eintrag fragen. Das mögen sie nicht, aber hier macht es schon Sinn. Ich hatte mal Chromfelgen wahlweise eingetragen ("*ww. verchromte Ausf.*"). Zitat:Dir ist aber bewusst das man Teile die eine "E" - Kennung haben nicht nochmal dem TÜV vorgeführt werden müssen. Sonst müsste man ja wegen jeder Glühbirne sein Wagen vorführen. Das wäre mir neu. Das stimmt so nicht. Wenn das neue Teil eine Veränderung des Fahrzeuges mit sich bringt, muss oft abgenommen werden. Nicht so der Ersatz für ein beschädigtes bereits genehmigtes Teil ("Glühbirne"). Oft haben Teile eine ABE oder EG-BE, müssen aber dennoch abgenommen werden, den Zettel muss man dann mitführen. Oder man lässt es gegen Gebühr in den Fahrzeugschein eintragen. Damit entfällt dann aber der quasi wahlweise Eintrag. Es gibt auch die Version, dass das Teil abgenommen werden und in die Papiere eingetragen werden muss. Das ist zB bei Einzelabnahmen immer so. (17.09.2015, 05:29)supertramp schrieb: Nicht vergessen: mit dem Gutachten beim TÜV eintragen lassen ! Diese Formulierung ist hier vielleicht verwirrend. Vermutlich besteht keine Eintragungspflicht, wohl aber eine Abnahmepflicht mit der Auflage, das Abnahmegutachten mitzuführen. Sonst hätte OgniwT ja tatsächlich reicht.... |