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Weller/mattig SSF 175/50-13 Eintragung - Hürden? - Druckversion

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RE: Weller/mattig SSF 175/50-13 Eintragung - Hürden? - Twingz - 13.06.2015

Was soll so ein Kommentar?
Das ganze Auto und sämtliche originalen Anbauteile haben
eine allgemeine Betriebserlaubnis.
Umbauten ohne Genehmigung und ABE/Gutachten sind nie zulässig.
Das gilt insbesondere für Tacho!
Ein Handy geht im Tunnel nicht, daher hat es keine Zulassung.


RE: Weller/mattig SSF 175/50-13 Eintragung - Hürden? - 9eor9 - 13.06.2015

Das ganze Auto hat eine ABE, die Einzelteile aber meistens nicht.


RE: Weller/mattig SSF 175/50-13 Eintragung - Hürden? - 9eor9 - 13.06.2015

(13.06.2015, 06:23)Twingz schrieb: Umbauten ohne Genehmigung und ABE/Gutachten sind nie zulässig.

Das ist dein Irrglaube. Zwar ist vieles eintragungspflichtig oder erfordert eine ABE, aber längst nicht alle Veränderungen sind davon betroffen.

Unter vielen sei der Tachoumbau auf anderes Zifferblatt oder andere Farbe erwähnt. Das interessiert niemanden, solange er ablesbar ist.

Lässt du deine Zubehörradlager eintragen?
Immerhin sind sie nicht original, aber sicherheitsrelevant.


RE: Weller/mattig SSF 175/50-13 Eintragung - Hürden? - Philip96 - 14.06.2015

@BCT : mir wurde von Mattig am Telefon mitgeteilt, dass sie jene Gutachten aufgrund des Fahrzeugalters nicht erneut auflegen, da es mit zu großem , finanziellen Aufwand verbunden wäre, der in keinster Weise durch die Einnahmen durch Versand der Gutachten wett gemacht werden könnte. Allerdings wurde auch gesagt, dass das Gutachten lediglich zur Bescheinigung der Festigkeit dient, und der TÜV- Prüfer dann dazu befugt wäre, die Felgen einzutragen.

@mecRS : ist auch logisch ,nicht abzustreiten. Ich gebe aber nur wieder, was mir gesagt wurde. Ich kann es mir als Schüler im Langzeitpraktikum nicht leisten, mal eben so 40km nach Osnabrück zu fahren, und dann trotzdem noch das Risiko zu haben, dass die mir das Gleiche sagen.

Ich muss kapitulieren.
Das wäre ja zu perfekt gewesen , passend zum km- Jubiläum.