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Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Werkstatt (https://www.twingotuningforum.de/forum-31.html) +--- Forum: TÜVteln (https://www.twingotuningforum.de/forum-11.html) +--- Thema: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? (/thread-28057.html) Seiten:
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RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - Rowdy - 21.05.2013 Richtig die Folie muss also eine Zulassung haben damit sie Verwendet werden darf ,und das Zeichen muss von aussen an JEDER scheibe sichtbar sein ( hat aber sogar die Billig Folie vom Lidl oder auch Aldi ) man darf die Scheiben ( also die hinteren drei ) auch Komplett entfernen und Blech einfügen,das wird dann beim Tüv im Fahrzeugschein eingetragen ist auch bei vielen fahrzeugen von Apotheken und Pizza Boten der fall und wenn man den Kofferaum so zumüllt wie die Flodder,s im Urlaub, so sieht man durch den Innenspiegel auch nix mehr,und das ist erlaubt solange ein zweiter Aussenspiegel Vorhanden ist RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - ogniwT - 21.05.2013 Da mich das selbst interessiert war ich heut Nachmittag mal beim Tüv. Hab dem Ingenieur erklährt, das ich gerne mein Auto zum Transporter umfunktionieren will und die hinteren Scheiben zukleben will. Das ganze ohne Sitzausbau und LKW Zulassung. Keine Tönungsfolie, sondern von aussen mit Folie in zb Wagenfarbe. Damit habe ich den Herrn ganz schön aus der Reserve gelockt, da wir am Ende zu viert diskutierten... ![]() Fakt ist: Es scheint tatsächlich so was wie eine Grauzone zu geben. Laut STVO dürfen Scheiben nur zu 10% be- / zuklebt werden. Egal welche. Folien mit EG Erlaubiss dürfen verwendet werden. Das wäre bei einer Stickerbomb Folie von außen natürlich nicht der Fall. Andererseits ist der zweite Aussenspiegel natürlich de Joker wenn es um die Sicht nach hinten geht. Ob es nun einen Unterschied macht, ob ich die Scheiben blick dicht Foliere, oder mein Auto zupacke, wollten die Herren nicht so recht bestätigen. Fazit: 100% Festlegen wollten sich die Herren auch nicht, aber diese Lochfolie (ähnlich der Sonnenschutzgitter) dürfte der Polizei und dem Tüv wesentlich besser gefallen. RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - Broadcasttechniker - 21.05.2013 (20.05.2013, 21:56)9eor9 schrieb: Folien brauchen eine ABE, weil sie das Bruchverhalten der Scheibe verändern. Und das eigentlich immer zum guten. Schaut mal hier leider miese Qualität [youtube]https://www.youtube.com/watch?v=CVvk0ve36bk[/youtube] RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - 9eor9 - 10.02.2014 Es geht dabei nicht darum, ob die Scheibe zerbröselt oder dann nicht mehr zerbröselt. Es geht um das Verletzungsrisiko. Deswegen ist Krümelglas oder Verbundglas o.ä. bei Kfz vorgeschrieben. RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - Broadcasttechniker - 10.02.2014 Eine folierte Scheibe verringert das Verletzungsrisiko weil man nicht mehr mit dem Kopf durch kommt. Der Mann ist durch eine ESG Scheibe gegangen http://www.twingotuningforum.de/thread-30564-post-8680239.html#pid8680239 http://www.blautor.de/vita-und-werke/harald-butterweck/mein-los.htm http://www.blautor.de/vita-und-werke/harald-butterweck/index.htm |