Servus,
ist es erlaubt wenn man weiße MTS Gläser hat die Lampenträger statt schwarz auch in Wagenfarbe zu lackieren? Oder hat der TÜV da was dagegen ?
Gruß Marco
Jegliche Veränderung an Scheinwerfern oder Rücklichtern ist selbstverständlich nicht erlaubt ohne Abnahme eines Prüfers.
Also am besten mit deinem Prüfer klären
Hi,
ich fahre schon seit Jahren mit lackierten Lampenträgern rum. Weder dem TÜV noch die Pilozei hat das je gestört, da die Funktion der Rückleuchten uneingeschränkt gegeben ist.
Sofern die Reflektierende Fläche um die Glühlampe Chrom bleibt, kannst du dort Lackieren wie du willst.
okay dann hab mir auch gedacht solange ich die Reflektoren so belasse wie sie sind is der Rest ja egal in welcher farbe
danke