Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nebelscheinis VERBOTEN !!!
#1
Hey ihr Lieben,

wurde gerade eben von den Blauen angehalten (wenn man einmal durch die Stadt fährt)...Allgemeine Fahrzeugkontrolle...wie Führerschein, Fahrzeugschein, Verbandskasten & Warndreieck...

Natürlich hat er auch auf das Äußere meines Twingos geschaut, wie meine Chrom Rückleuchten, Scheibentönung, Böser Blick, Racinggitter Smile

Hat zwar gemeckert, wegen den Rückleuchten, bis er gesehen hat, dass diese ein E-Prüfzeichen haben, dann war er still xDDDD Tjaa Razz

Wie immer, hatte ich meine Nebelscheinwerfer an - was ja eig verboten ist, außer bei Nebel - das hätte mich 10€ an Strafe gekostet, doch der junge Mann war so nett, er hat mich nur verwahnt & eine Ausnahme gemacht...
Jetzt werde ich Nebelscheinis wohl immer nur bei Nebel anmachen...
Ich hatte die eig gerne an, weil es von vorne einfach cool aussieht, aber lieber mache ich sie aus, als 10€ fürn A**** zu bezahlen!!


....ALSO...an alle die so denken wie ich - Nebelscheinis wären cool ....
NO GO .... Lieber ohne fahren und Geld sparen xD Razz

Nur ne Warnung an euch Wink

Bis dahin ...
Gruß Sarah
Zitieren
Es bedanken sich:
#2
Das sollte eigentlich jeder wissen der mal einen Führerschein der Klasse B erworben hat Wink
aber gut zu wissen, dass die Polizei doch mal etwas gegen solche Leute macht (nicht böse gemeint)
Zitieren
Es bedanken sich:
#3
klar weiß es jeder!!!! habe ich auch nicht abgestritten....aber es fahren soo viele darum herum und ich finde ehrlich gesagt, es muss nicht verboten werden...denn meiner meinung nach blenden die dinger keinen mensch...Wink
Gruß Sarah
Zitieren
Es bedanken sich:
#4
Natürlich weiß ich das. Und alle anderen sicher auch..
Ich hab die aber trotzdem an wenn ich Abblendelicht anmache, ich seh dadurch einfach mehr.. und andere die mir mit Neblis entgegenkommen haben mich noch nie geblendet.. also ist das für mich kein Argument.

Wenn man mich mal anhalten sollte, dann zahl ich die 10 Euro halt. Gibt schlimmeres.


MfG,
Sheppard
Privat: Astra G Elegance 1.6 16v
Nebenjob: Twingo 2 (D7F)
Zitieren
Es bedanken sich:
#5
natürlich blenden sie nicht, was meinst du, warum ich meine auch ständig anhatte...Wink
ABER ich hab die lieber aus anstatt ich das geld bezahl für nix und wieder nix. najaWink
Gruß Sarah
Zitieren
Es bedanken sich:
#6
Nebelscheinwerfer ist ein sehr schwieriges Thema da nicht genau definiert ist zu welchen Witterungsverhäldnissen man sie einschalten darf und wann nicht. Wurde auch schon 2 mal deswegen verwarnt aber wirklich machen könnten die da nichts wenn du das vor Gericht anfechten würdest Wink
Mal abgesehen davon das es sowieso 95 % aller Polizisten nicht juckt Very Happy
Gruß
Patrick

Zitieren
Es bedanken sich:
#7
Geht es eigentlich um Tag oder Nacht?
Nachts könnte ich ja noch verstehen dass die Polizei da was gegen hat, tagsüber sollte es niemanden jucken, Gestzeslage hin oder her.
Ich muss mich auch mal outen.
Meine erstes Auto, siehe Profil, hatte eine ganz schwache Lichtmaschine.
Und mein Autoradio war ein Philips Röhrenteil, im Ernst.
Jedenfalls zog das Ding soviel Strom dass man nachts nicht Radio hören durfte wenn man den Batteriekollaps vermeiden wollte.
Statt mit 2x40Watt (Bilux) vorne bin ich dann mit 1x55Watt Halogen Nebel gefahren.
Zum Sehen war das prima, sparte Strom, war nur leider auffällig.
Bin damit auch mal angehalten worden, die Polizisten waren aber ebenfalls gnädig.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
Zitieren
Es bedanken sich:
#8
(17.10.2011, 19:22)Loobby schrieb: Nebelscheinwerfer ist ein sehr schwieriges Thema da nicht genau definiert ist zu welchen Witterungsverhäldnissen man sie einschalten darf und wann nicht.
Doch, ist es. Nebelscheinwerfer darfst du einschalten bei Sichbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee.
Die Nebelschlußleuchte dagegen nur bei Nebel unter 50 m Sichtweite.
[Bild: Signatur.jpg]
Zitieren
Es bedanken sich:
#9
(17.10.2011, 20:36)TwingChing schrieb:
(17.10.2011, 19:22)Loobby schrieb: Nebelscheinwerfer ist ein sehr schwieriges Thema da nicht genau definiert ist zu welchen Witterungsverhäldnissen man sie einschalten darf und wann nicht.
Doch, ist es. Nebelscheinwerfer darfst du einschalten bei Sichbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee.
Die Nebelschlußleuchte dagegen nur bei Nebel unter 50 m Sichtweite.

Das ist mir schon klar aber es hat keiner bestimmt wie dicht der Nebel sein muss, wie stark es regnen darf, wie viel Schnee liegen/fallen muss Wink.
Gruß
Patrick

Zitieren
Es bedanken sich:
#10
(17.10.2011, 20:36)TwingChing schrieb: Doch, ist es. Nebelscheinwerfer darfst du einschalten bei Sichbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee.
Die Nebelschlußleuchte dagegen nur bei Nebel unter 50 m Sichtweite.

Sie hat weder gesagt das Nebel,Regen oder Schnee vorhanden war und IN DER STADT !

Ich gehe mal davon aus das die Stadt alle 10m doch ne Laterne hat die auch ein Teil der Straße ausleuchten.

Dann würd ich doch nicht nur weils Cool von Vorne aussieht Nebler anmachen...Würd ich mir sorgen machen warum ich so schlecht sehe?
Schlechte Lampen ?
Oder vll doch nach Jahren mal zum Augenarzt nochmal gehen (Das soll jetzt wirklich nicht Böse klingen aber meiner Mutter hats geholfen).

Das es jeder Hans und Franz macht kann ich mir vorstellen.
Weils halt cool ist...Wink

Ich persönlich hasse ja jedes Legale (ab) 6000k Kit im Xenon Bereich und auch LEDs im 360° Winkel ausleuchtung.
Weil die mich Blenden.
Soviel zum Thema lichtRolling Eyes Ja am ende des Tunnels wenn du denn Crash nicht überlebst weil dich dein Gegenüber geflasht hat.

Ich will hier kein zur Sau machen aber die Verwarnung fandt ich Gerechtfertigt (Muss jetzt einer sagen der fast wirklich jedes Wochenende bei der Rennleitung schlange steht)

*duck und weg*
Real Drive is R Drive

Leistung gibt an wie schnell man gegen die Wand fährt...Drehmoment wie fest Wink
Zitieren
Es bedanken sich:
#11
was ich mit meinem beitrag auch eig nur sagen wollte ist, dass es schwachsinnig von der polizei ist, deswegen geldstrafen einzuziehen....
denn mir kommen täglich unzählige autos entgegen, die nebelscheinis anhaben und?? sie blenden keinen mensch...
aber naja, werde sie halt auslassen und demnächst tagfahrlicht anbringen, ist wenigstens legal.Smile
Gruß Sarah
Zitieren
Es bedanken sich:
#12
da muss ich Dir zustimmen ich bin auch viel unterwegs und sehe auch unzählige Autos die die Nebelscheinwerfer an haben und mich hat noch keiner geblendet , aber so ist nun mal das Gesetz .
Gruß Martin

Alle denken nur an sich , nur ich , ich denk an mich.
Zitieren
Es bedanken sich:
#13
Hab das hier mit einem dicken grinsen verfolgt.
Ich kann Kos nur beistimmen. Finde es total schwachsinnig die nebler in der Stadt oder bei nich passenden Witterungsverhältnissen anzuhaben.
Es ist meiner Meinung auch ziemlich lahm mit dem Argument "es fährt ja jeder so rum, weil es cool ist" hier auftrumpfen zu wollen.
Wenn es cool wird sich ein Ohr abzuschneiden und es alle machen, ziehst du dann auch mit?

Dem Punkt, dass die Strafe schwachsinnig ist weil ja niemand geblendet wird kann ich auch nur wiedersprechen.
Gerade bei Regen und Dunkelheit werde ich öfter von solchen Leuten die "cool sein möchten" geblendet!!!!
Jetzt könnte man mit dem Argument kommen, dass meine Augen schlecht seien. Aber mein Augenarzt ist zufrieden Smile
Außerdem sehe ich mit dem normalen Licht ausreichend und muss zur Unterstützung die Nebler nicht anmachen. Wink
Man muss nicht wahnsinnig sein um Twingo zu fahren, aber es hilft ungemein
Zitieren
Es bedanken sich:
#14
Wie gesagt ich wollte mit dem Beitrag ja einfach nur ausdrücken, dass ICH das Gesetz etwas blöd finde!!! ABER ich ja meine meinung dazu..Razz
Gruß Sarah
Zitieren
Es bedanken sich:
#15
Zitat:Jetzt könnte man mit dem Argument kommen, dass meine Augen schlecht seien. Aber mein Augenarzt ist zufrieden

Nö, vielleicht fährst du vielmehr alkoholisiert, unter einfluss von anderen Drogen, oder einfach übermüdet Auto.. das steigert nämlich die die Blendempfindlichkeit.. Razz (Spass!)


MfG,
Sheppard
Privat: Astra G Elegance 1.6 16v
Nebenjob: Twingo 2 (D7F)
Zitieren
Es bedanken sich:


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste