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Neulich beim TÜV..... *kopfwehbekomm*
#1
Moin Leute!

Nachdem ich gestern meinen Wagen hier in Dortmund bei der DEKRA zum HU angemeldet habe und den Wagen vorher durch einen befreundeten KFZ MEister durchchecken lassen habe, ob er die begehrte Plakette bekommt oder nicht, war ich doch überrascht.

Ich kann euch nicht sagen, ob der Prüfer nur einen schlechten Tag hatte oder ob er mich nicht mochte. Als ich den Wagen in die Prüfhalle gefahren habe, hatte der Prüfer (ich denke mal Ende 50) schon so einen Gesichtsaufdruck drauf ala "Ach du sch*** was ist das denn?!".
Das erste was er zu meckern hatte, war meine Gummilippe vom Megane, die ich schon seit 5 Jahren drunterhabe und welche mir in Dortmund niemand eintragen wollte, da jeder Prüfer gesagt hat, das die Eintragung sinnlos wäre, da es sich um ein Original Anbauteil eines Renaults handelt und diese Lippe keine Gefährundun mitsich trägt. Aber ok.

Punkt 2: Ich fahre auf meinem Kleinen ab und an mal meine alten T-Lines mit Yokohama Reifen an der VA und Fuldas an der HA .. Beide in der Grösse 175/50/13 ... Was hat er da zu meckern gehabt: Die Reifen Hinten seien nicht zulässig, weil Sie nicht eingetragen sind. Ich habe von der Firma Fulda eine Reifenfreigabe und im Gutachten sind die schicken Dinger auch freigegeben. Ausserdem ist diese Reifenbindung wohl schon seit einiger Zeit aufgehoben. Dazu liegt mir auch ein Fax eines grossen Reifenherstellers mit Gesetzestext und und und vor....

Punkt 3: Meine Begrenzungsleuchten die ich hinten in der Stoßstange und vorne in der Gummilippe habe... Ich bin mit dem Wagen bestimmt schon 5 Mal beim TÜV und bei der GTÜ gewesen und kein Hintern hat was dazu gesagt, aber der nette Prüfer im Grünen Overall meinte, das die vorderen nicht zulässig sein, da die Begrenzungsleuchten "gelb" sein und nicht "weiß" ... naja... lassen wir ihn mal...

Punkt 4: Meine Weißen Rückleuchten haben angeblich keinen Reflektor.. Na da habe ich ja gestaunt... habe mir extra für den TÜV die Hammer Reflektoren drangepappt, die von MTS mit ausgeliefert werden.... Kommentar:" Die Reflektoren sind zu GROSS!!!!"

Resultat:

Ich habe die Plakette bekommen mit folgenden geringen Mängeln:

1. Wischerblatt vorne Verschlissen (Wischer ist 4 Wochen alt *lach*)
2. Anbauspoiler nicht eingetragen
3. Begrenzungsleuchten an der VA nicht zulässig
4. Rückleuchten in der geänderten Farbe Weiß nicht zulässig
5. Reifenfabrikat Fulda an der HA nicht zulässig
Falls jemand fragen sollte: Ich habe alles eingetragen (bis auf die Lippe) und für den Rest lieben ABE´s vor.

Ich habe mir eben mal den Spaß gemacht und bin nochmal zur DEKRA gefahren, weil ich die Rückleuchten, die Gummilippe und die Reifen eintrragen lassen wollte.
Nachdem ich dem neuen Prüfer diese Sachen erzählt habe, hat er nur mit dem Kopf geschüttelt und meinte nur, das der Wagen vollkommen OK sei.
Er hat nichts zu beanstanden gehabt.
Selbst die Kontrolle eines 2 . Prüfers in dem Laden brachte keine weiteren Beanstandungen.

Diese waren eher davon begeistert, wie man einen Twingo an der Hinterseite Cleanen kann. Also ich muss sagen das die beiden So sympathisch waren, das ich die sogar mal mit meinem kleinen fahren lassen habe Smile

Resultat 2: Ich habe einen neuen Bericht bekommen, welcher besagt, das keine Mängel an dem Wagen vorhanden sind....

=))

Naja, jeder hat mal nen schlechten Tag, aber was soll man sagen ?! Thats Life...


in dem Sinne eine Gute Fahrt und alles Gute aus Dortmund,

Pat
Mittlerweile kein Twingofahrer mehr.
Jetzt fährt er nen kleinen aus Bayern Wink
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#2
Mit den Begrenzungsleuchten wäre mir nur eingefallen dass se bestimmt nicht 15cm übern Boden reichen.

Aber die ganzen TÜV, DEKRA und Co. Leute wissen selber nicht immer wie was muss, da es einfach zu viele Gesetze dazu gibt und die nicht genau genug beschrieben sind!
Ich putze hier nur!
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#3
looool. selten so gelacht. Smile

aber mit den Begrenzungsleuchten hatter recht. Die dürfen laut gesetzestext nur in Gelb leuchten !
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#4
Gµnne schrieb:looool. selten so gelacht. Smile

aber mit den Begrenzungsleuchten hatter recht. Die dürfen laut gesetzestext nur in Gelb leuchten !
jo steht da ja, die sind gelb und der meint die müssten weiß
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#5
na zum thema begrenzungsleuchten :

mir und auch nem bekannten verkehrsanwalt, den ich heute mal just 4 fun angerufen habe, ist nicht bekannt, das die dinger an der va weiß sein müssen... wenn es danach geht, müsste jeder neue volvo auch theater bekommen.

die sache mit den 15cm vom boden ist auch so ne sache... soll ich mir die dinger bei ner tieferlegung von ca. 60mm in den kotflügel knallen?
also in meiner einabu anleitung steht davon nix drin Smile
Mittlerweile kein Twingofahrer mehr.
Jetzt fährt er nen kleinen aus Bayern Wink
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#6
hö ? oha habbich mich verlesen. na sowas kann ja nicht sein.

in den kotflügel ? nönö lassma sieht Mist aus da sind ja schon die doofen seitenblinker...
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