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Hab das über die gute Tante Google gefunden...
Obs nun wirklich umsetzbar ist, weiß ich nicht, aber ich hab für brisante Fälle (hatte zum Glück noch nie Einen) ne Verkehrsrechtschutzversicherung. Von dem her würde ich sowas dem Anwalt geben und den machen lassen
Grüße, Jochen
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Leider habe ich keine Verkehrsrechtschutzversicherung, zumindest weiß ich nichts davon, muss ich mal schauen aber wenn müsste ich ja bestimmt was dafür zahlen, also wenn ich eine Verkehrsrechtschutzversicherung habe zahlt man bestimmt auch beiträge oder so. Oder??
naja da muss ich mal schauen, ob ich irgendwo den absatz in einem gesetzbuch finde
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Wie geschrieben wirst du den nicht in nem Gesetzbuch finden...sorry war mein Fehler...
Hab ihn doch aber korrigiert und geschrieben, daß es durchaus zum praktizierten Recht gehören kann!
Grüße, Jochen
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hab eich nicht mehr gelesen, macht aber nichts, habe nochmal elber geschaut und das gleich ca gefunden.
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also ich glaub nich das du nur 80€ strafe zahlen musst ich glaub es wird mehr werden
wenn du doch so wenig zahlen musst dann hast du glück gehabt
also bei mir war es so ich wurd auf der landstraße mit 27km/h zuschnell erwischt
hat mich 180€ strafe gekostet aufbausiminar 150€ und 1punkt + 2jahre länger probezeit
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@ C06Toujours
Du sollst ja nicht das provisorische Schild fotografieren, sondern eine freie Strecke bzw. ein 130er Schild.
Und dann mal fragen wie die auf 80 kommen.
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@ Mörciiiii
also laut Bußgeldkatalog 2011 sind es knapp 80,- €. habe auch geschaut wenn ich 27 wäre würde ich knapp 120 zaheln
ich werde sehen, wenn der Bußgeldbescheid kommt, was ich zahlen muss oder auch nicht.
@ Broadcasttechniker
Das kann ich machen. Mal schauen was die dann dazu sagen. Dank dir.
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Wen dus anfechten willst, könnte ich dir einen super Anwalt empfehlen.
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(11.04.2011, 18:21)C06Toujours schrieb: (10.04.2011, 18:40)morfeus3009 schrieb: Hab jetzt grad mal doch nach dem Gewohnheitsrecht gegoogelt...
Das gibt es wohl nicht fest verankert im Gesetz, ist aber durchaus in der Benutzung:
Zitat:Im Straßenverkehrsrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Man kann sich aber ggf. mit Erfolg darauf berufen...
Außerdem kenne ich n Beispiel. Diese Person hat sich mit Erfolg darauf berufen, allerdings ging es dabei um ein Parkrecht vor der Haustüre.
Sag mal wo hast du denn den Absatz her, denn wenn ich soweit gehen sollte, muss ich ja auch einen bezugspunkt haben. Steht das im Stvo oder Stvg?
@ Broadcasttechniker
Kann dieses besagt Schild leider nicht mehr fotografieren. Weiß aber das der Blitzer über Radio dann später angesagt wurde.
@ KevKev1991
Ich werde noch nicht in den saurer Apfel beissen, da ich sowas eine abzocke finde und ungerecht.
Wenn man sich nicht wehrt und immer nur die Strafe nimmt, kann sich ja nichts hier im Rechtsstaat ändern. Vllt mache ich so etwas Aufmerksamkeit, das man sowas nicht mehr machen kann.
Wenn du aber wahrgenommen hast das da ein 100er Schild stand aber du dich dadran nicht gehalten hast. Ist es doch deine Schuld.
Ich gucke mir immer die Schilder an, an denen ich vorbeifahre.
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(11.04.2011, 18:36)C06Toujours schrieb: Leider habe ich keine Verkehrsrechtschutzversicherung, zumindest weiß ich nichts davon, muss ich mal schauen aber wenn müsste ich ja bestimmt was dafür zahlen, also wenn ich eine Verkehrsrechtschutzversicherung habe zahlt man bestimmt auch beiträge oder so. Oder??
naja da muss ich mal schauen, ob ich irgendwo den absatz in einem gesetzbuch finde
Eine Verkehrsrechtschutzversicherung sollte m.E. JEDER abschliessen, die Kosten pro Monat belaufen sich auf 5 €. Und je nach Vertrag hast du entweder einen Selbstanteil oder auch nicht, wo du bis zu einer bestimmten Summe zahlst und den Rest übernimmt die Versicherung. Würd mich da aufjeden Fall schlau machen.
LG
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Hab auf der Bußgeldbehörde gearbeitet und solche Widerspruchsverfahren gehen zu mindestens 99% zugunsten der Behörde aus. Würds an deiner Stelle lassen.
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@ KevKev1991
Das Schild habe ich unbewusst wahrgenommen, habe zwar gesehen das da was stand aber nicht ganau was.
@ TobaY
da muss ich mich mal schlau machen, was mich das kostet. Aber danke für Tipp
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So ich habe nun einen Bußgeldbescheid bekommen.
Ich darf Bußgeld + Gebühren zahlen und habe einen Punkt bekommen, somit hat das Blitzerfoto anfechten doch was gebracht, denn sonst wäre die Strafe ja höher ausgefallen.
Bei den Bescheiden müsste ja sonst was drin stehen, wegen der Probezeitverlängerung usw oder?
lg
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(08.05.2011, 11:33)C06Toujours schrieb: So ich habe nun einen Bußgeldbescheid bekommen.
Ich darf Bußgeld + Gebühren zahlen und habe einen Punkt bekommen, somit hat das Blitzerfoto anfechten doch was gebracht, denn sonst wäre die Strafe ja höher ausgefallen.
Bei den Bescheiden müsste ja sonst was drin stehen, wegen der Probezeitverlängerung usw oder?
lg
Soweit ich weis nicht. Bekommst vielleicht extra Brief. Weil bei Punkt glaube ich + 2 Jahre Probezeit
Und die gleiche Strafe hattest du in Beitrag 1 auch oder? 80€ 1 Punkt.
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Warum eigentlich 80€?
War doch außerorts.
http://bussgeldkatalog-forum.de/dasforum...hp?t=24762
Mit ein bisschen Glück ist der ganze Bescheid hinfällig wenn inner- und außerorts verwechselt wurden.
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