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Intra 14" - Winterreifen
#1
Hallo ich bin neu hier und hoffe auf eure erfahrung !

meine werkstatt war heute mit meinem twingo bj.02 mit winterreifen 155/65R14 75T beim tüv und ist glatt durchgerasselt weil:

lt. kfz schein sind nur meine sommereifen intra 14"felgen mit 195/40 R14 75T breifung mit tachoangleichung eingetragen und im kfz brief sind die 155er durchgestrichen, also ausgetragen.

meine werkstatt sagte mir vorher das es kein problem sei den twingo mit den winterreifen durch den tüv zu bekommen, da es sich ja um die sandard bereifung handeln würde. (mein ersatzrad im kofferraum hat das gleiche maß).

ich bekomme also nur eine neue plakette, wenn ich jetzt mit sommerreifen (intra felge) zum tüv komme und ich schlussfolgere daraus, dass ich den ganzen winter ohne gültige betriebserlaubnis gefahren bin.
weiterhin hat das zur folge das ich im winter ja jetzt (lt. gesetzt)nicht mehr mit sommerreifen fahren darf und ebenso auch nicht mit winterreifen, da diese ja nicht eingetragen sind. ich müsste also jeden winter und jeden sommer nach der umrüstung der jeweiligen bereifung eine tachoangleichung mit briefeintragung machen lassen. das kann doch nicht sein !!!!!!
ich sehe jede menge twingos mit diesen felgen und im winter mit winterreifen, die können doch nicht alle ohne betriebserlaubnis durch die gegend fahren.
hat jemand von euch eine lösung ???
bitte helft mir !
vielen dank
gruss
philippvonmansberg@hotmail.com
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#2
Das klingt aber sehr merkwürdig!
Hast du die Winterreifen auf der Intra-Felge?
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#3
(09.02.2011, 20:25)Fabi-b schrieb: Das klingt aber sehr merkwürdig!
Hast du die Winterreifen auf der Intra-Felge?

hallo fabi
sorry hatte mich vielleicht falsch ausgedrückt.
nein die 155er winterreifen habe ich auf einer stahlfelge und die 195er auf der intra
gruss
philipp
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#4
Die Frage ist: Warum wurde überhaupt eine Tachoangleichung gemacht?

Ist völliger Schwachsinn und absolut nicht notwendig!


Jetzt die andere Frage:
Was ist das für eine Tachoangleichung? Es gibt so eine Zusatzbox, da das Tachosignal verändert.
Diese Zusatzboxen kann man problemlos im Winter (beim Wechsel der Reifen) wieder ausbauen.

Wichtig ist noch, dass deine Serienbereifung wieder eingetragen werden muss.
Einmal musst also noch zahlen....
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#5
(09.02.2011, 20:40)Wolda schrieb: Die Frage ist: Warum wurde überhaupt eine Tachoangleichung gemacht?
Ist völliger Schwachsinn und absolut nicht notwendig!
Jetzt die andere Frage:
Was ist das für eine Tachoangleichung? Es gibt so eine Zusatzbox, da das Tachosignal verändert.
Diese Zusatzboxen kann man problemlos im Winter (beim Wechsel der Reifen) wieder ausbauen.

Wichtig ist noch, dass deine Serienbereifung wieder eingetragen werden muss.
Einmal musst also noch zahlen....

hallo wolda,
also im kfz brief und schein steht unter bemerkung"Intra LM-Rad 6,5jx14H2 ET32 Typ D6514, in verb.m.elektr. tachoangleichung"
im schein steht bei bereifung nur "195/40R14 75T"
im brief das gleiche allerdings sind die 15565R14 vom tüv durchgestrichen mit stempel.
ob und warum die tachoangleichung gemacht wurde kann ich dir nicht sagen, ich habe das auto vom vorbesitzer vor 8 jahren so mit den eintragungen übernommen.
zu deiner zweiten frage:
lt. einer ABE die ich im netz gefunden habe ist sogar eine solche box abgebildet links neben dem scheibenwischermotor. diese habe ich allerdings vergeblich im twingo gesucht. allerdings war mir schon öfter aufgefallen, dass wenn ich mit den intra sommerreifen unterwegs bin, das auf dem tacho eine höhere geschwindigkeit angezeigt wird als auf meinem navi. ich vermute ja das es die box nicht gibt. hat der tüv bisher allerdings auch nie beanstandet.
ist doch alles sehr paradox.
was soll ich nun machen ? der renault-händler bei dem wir gekauft haben ist pleite und den renault-nachfolgehändler kann ich ja nicht mehr dafür ranbekommen.
meine werkstatt meinte das ich natürlich die serienbereifung wieder eintragen laasen kann, damit wird aber automatisch die intra mit den 195ern wieder ausgetragen. das kann ich doch nicht ernshaft zweimal im jahr machen lassen müssen.
es ist zum verzweifeln.
gruss
philipp
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#6
Mir ist immer noch schleierhaft was damals genau passiert ist - eine Tachoangleichung ist bei den T-Lines in keinster Weise nötig.

Eine Idee von mir: Red mit dem TÜV mit offenen Worten.
Das Gutachten von den T-Lines gibt es hier im Forum zum Download.

Sag, dass du den Twingo so gekauft hast, nirgends eine Tachoangleichung eingebaut hast und dass das laut dem Gutachten auch nicht notwendig ist.
Wenn er Verständnis hat wird er dir auch die Originalbereifung wieder eintragen (bzw. auch den gesonderten Vermerk bei den T-Lines austragen).
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#7
(09.02.2011, 21:25)Wolda schrieb: Mir ist immer noch schleierhaft was damals genau passiert ist - eine Tachoangleichung ist bei den T-Lines in keinster Weise nötig.

Eine Idee von mir: Red mit dem TÜV mit offenen Worten.
Das Gutachten von den T-Lines gibt es hier im Forum zum Download.

Sag, dass du den Twingo so gekauft hast, nirgends eine Tachoangleichung eingebaut hast und dass das laut dem Gutachten auch nicht notwendig ist.
Wenn er Verständnis hat wird er dir auch die Originalbereifung wieder eintragen (bzw. auch den gesonderten Vermerk bei den T-Lines austragen).

ok wolda, ich werde in den nächsten tagen versuchen persönlich mit der dekra zusprechen. mal sehen was ich ausrichten kann. hoffe nur das die mir den twingo nicht stillegen, wenn die diese box nicht finden können.
wo kann ich hier den download finden ?
danke dir tausendmal für deine schnelle hilfe.
lass von mir hören
gruss
philipp
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#8
Also die Lösung ist so einfach wie genial !

den mann von der dekra schiesse man am besten zum mond oder noch weiter !

ich war bei renault krügel in bremen, wo ich wohne und auch den twingo gekauft habe, die hatten gerade einen unabhängigen dipl. ing. da, der tüv abnimmt. tachoangleichung raus, einmal im ordner geschaut, ob die stahlfelge mit der winterbereifung dem entspricht was renault vorgibt und plakette auf`s kennzeichen, bezahlen, fertig.
tja, so einfach kann`s gehen. empfehlung von renault krügel und dem dipl ing. ist diese Standartbreifung wieder eintragen zulassen damit es in zukunft keine probleme gibt. wenn ich das allerdings nicht machen sollte, fahre ich nicht und gültige betriebserlaubnis. die tachoangleichung muss ja nur verbaut sein wenn ich die intras wieder im sommer draufmache. kann also mit der winterbereifung theoretisch drinbleiben, sollte mann nur für die eintragung ausgebaut lassen Wink
ich danke allen die mir hier weitergeholfen haben.
gruss aus bremen
pille
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#9
Wie ich das lese weißt du aber immer noch nicht genau ob und wie die Tachoangleichung verbaut ist.

Naja wenigstens kannst jetzt sowohl mit Stahlfelgen als auch mit den T-Lines fahren.
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#10
Hi jetzt muß ich auch mal meinen senf dazugeben!
ich muß schon sagen das die aussage von wolda,eine tachoangleichung wäre nicht notwendig, so nicht stimmt!
ich habe damals meinen twingo neu gekauft und gleich beim händler die 14 zoll t-lines dazu geordert.
der unterschied zu den original 14 zoll stahlfelgen mit ballonbereifung ist enorm,wenn man sie nur mal nebeneinander stellt.
bei mir wurde keine tachoangleichung gemacht,wurde auch nie vom tüv bemängelt oder so.
Problem ist nur das der tacho z.B.bei mir ca 57kmh anzeigen mußte damit ich 50kmh fahre.
ist schon ein wenig her da habe ich die felgenunterschiede berechnet und auf meine gesamtkilometerlaufleistung umgerechnet,ich habe die genauen daten nicht mehr im kopf,aber das ergebnis war letzendlich das der tacho irgendwas bei 65000 drauf hatte und ich aber in wirklichkeit ca 59000km gefahren bin.
und das ist schon ein haufen holz!
ich fahre jetzt 15 zoll mit 45er querschnitt,die kommen der 14 zoll serienbereifung fast identisch nahe,somit ist für mich das problem erledigt,er fährt jetzt 50kmh bei tachoanzeige 50kmh.
14 zoll ist halt nicht 14 zoll es kommt immer auf den reifenquerschnitt an!
ich kann zwar grad nicht nachschauen was original am twingo ist aber ein rechenbeispiel:

Original stahlfelge mit 155/65/R14 zu T-Lines 195/40/R14 abrollumfang 175,02 zu 160,72 abweichung 8,9%
Das sagt ja eigentlich schon alles!um Tempo 100 zu fahren muß 109 auf der uhr stehn!
im vergleich:
Original stahlfelge mit 155/65/R14 zu 195/45/R15 abrollumfang 175,02 zu 174,83 abweichung 0,1%

dadurch habe ich bei 65000 laufleistung und 8,9 % abweichung ca 5785km mehr auf dem tacho stehen!

ich denke mal ne tachoangleichung würde schon sinn machen,oder aber andere sommerräder.
gruß
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#11
Ja, aber eine Tachoangleichung ist ja laut TÜV-Gutachten nicht notwendig - darum geht es mir.
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#12
aber im prinzip hat wolda schon recht das man keine tachoangleichung braucht!
aber ist es sinnvoll?euer tacho darf 10 % abweichen +4kmh also 114kmh tachoanzeige bei echten 100kmh,aber dadurch betrügt ihr euch nur selbst 100000km auf dem tacho und in wirklichkeit nur 90000 gefahren.

was aber definitiv eine tachoangleichung benötigt ist wenn es eine negative abweichung gibt!
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