18.10.2021, 17:29
Der Händler muss für seine Reparatur gewährleisten, es wurde ja schließlich ein Neuteil kostenpflichtig eingebaut.
Ein Ausschluss der Gewährleistung (z.B. per AGB) ist gegenüber endkunden nicht möglich.
Reklamiere die Reparatur.
Lasse dir keinen vom Pferd erzählen.
Wenn so ein Lüfter typischerweise frühstens nach 6 Jahren kaputt geht, vielfach eher deutlich später wenn überhaupt, dann darf er nach 1,5 Jahren nicht wieder kaputt sein.
Sprich mit dem Laden und lasse dich nicht abwimmeln.
Lasse dich nicht zu Aussagen hinreißen wie "ich fahre immer mit der höchsten Stufe weil die Scheiben sonst immer beschlagen".
So etwas wäre dann nämlich ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch.
Mach das mal und berichte.
Es wäre sehr hilfreich wenn du die Rechnung hier einstellen würdest.
Auch mit Rückseite.
Aber BITTE deine Daten auf jeden Fall und die des Händlers wenn du willst abdecken/unkenntlich machen.
Aber bitte nicht auf dem Original.
Ein Ausschluss der Gewährleistung (z.B. per AGB) ist gegenüber endkunden nicht möglich.
Reklamiere die Reparatur.
Lasse dir keinen vom Pferd erzählen.
Wenn so ein Lüfter typischerweise frühstens nach 6 Jahren kaputt geht, vielfach eher deutlich später wenn überhaupt, dann darf er nach 1,5 Jahren nicht wieder kaputt sein.
Sprich mit dem Laden und lasse dich nicht abwimmeln.
Lasse dich nicht zu Aussagen hinreißen wie "ich fahre immer mit der höchsten Stufe weil die Scheiben sonst immer beschlagen".
So etwas wäre dann nämlich ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch.
Mach das mal und berichte.
Es wäre sehr hilfreich wenn du die Rechnung hier einstellen würdest.
Auch mit Rückseite.
Aber BITTE deine Daten auf jeden Fall und die des Händlers wenn du willst abdecken/unkenntlich machen.
Aber bitte nicht auf dem Original.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen