01.03.2019, 17:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2019, 17:54 von Broadcasttechniker.)
Der Händler muss überhaupt keine Garantie geben.
Was er muss ist gewährleisten, und das für maximal 1 Jahr wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft tritt.
Vorsicht, das gilt nicht bei den recht häufigen Agenturgeschäften.
Hier gibts gar nichts.
Was er muss ist gewährleisten, und das für maximal 1 Jahr wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft tritt.
Vorsicht, das gilt nicht bei den recht häufigen Agenturgeschäften.
Hier gibts gar nichts.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen