22.10.2002, 21:21
ach kleiner tipp von mir wenn das bei dir Führerschein entzug gibt kannste das beim 1.mal auch vor gericht gehen lassen ,sehr oft entscheidet der richter auf doppeltes Bußgeld und die punkte,siht dann dafür von nem Fahrverbot ab ,klappt aber nur wenn du nicht schon wiederholungstäter, wie ich es bin, bist.Näheres kann dir aber auch dein Hausanwalt zu der sache sagen ,evtl. weiss das auch dein Fahrlehrer.wenn du wegen der arbeit auf den wagen angewiesen bist würde ich mich da mal schlau machen