10.07.2011, 20:51
(10.07.2011, 19:33)Chriz schrieb: Die Aussage von jedem Grünen bzw. auch vom TÜVler ist die Betriebserlaubnis erlischt bei einer Veränderung der Lichtanlage. Dies beinhaltet leider auch das lackieren von Teilen die nicht lichtdurchlässig sein müssen..
Zusätzlich sind die Rückleuchten nur eingetragen mit den runden Reflektoren die bei dir aber leider durch das lackieren verändert wurden. Also ist die Betriebserlaubnis weg.
Und leider hast du auch Chrombirnen im Blinker drin die nicht zugelassen sind. AUßerdem ist die schicke LED Leuchte als Nebelschlussleuchte auch nicht zugelassen.
Und ja du hast richtig gelesen ich habe bei mir auch Chrombirnen drin da diese aber eine E-Nummer eingeprägt haben sind sie zugelassen.
Ich will dir damit einfach nur zeigen welch ein schmaler Grad es ist ob etwas zugelassen ist oder nicht.
Hab keine Chrombirnen im Blinker sondern die "Diadem von Osram" die bei uns in der Schweiz zugelassen sind und auch eine E-Nummer haben.
.
Auch die LED-NS Leuchte hat eine E-Nummer sind beide normal zugelassen zumindest bei uns auf dem Strassenverkehrsamt, hab nämlich das ganze mal nachgefragt und vorgeführt!
.
Machst mal eine coole Foto von hinten wo man ein bisschen mehr sieht?
.
Ich glaub ich hab Tinnitus in den Augen... sehe nur Pfeifen!
.
http://www.twingotuningforum.de/weiss-is...15408.html
http://www.twingotuningforum.de/do-it-yo...16518.html
http://www.twingotuningforum.de/innenrau...15495.html
http://www.twingotuningforum.de/twingo-2...pid8535382