01.07.2011, 19:49
(01.07.2011, 19:37)Rowdy schrieb: nicht Unbedingt
wenn du beispielsweise eine neuen Hecklappe Montierst die keine dritte Bremsleuchte hat wird dich auch Niemand dannach fragen
da sie nicht in den Papieren Verzeichnet ist
ich selbst habe eine drinn und auch eine im Heckspoiler,nur die in der Klappe abgeklemmt..keine Probleme
In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R4 über eine dritte Bremsleuchte verfügen.
Und wenn er dann mal bei der HU an einen ausgeschlafenen prüfer gerät,der sich mal das Erstzulassungsdatum ansieht und sich dann erinnert das sein Twingo eine haben muss weil der nach 1998 gebaut wurde, kann das schon ausreichen,das die Plakette verweigert wird,weil sein Twingo ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist wenn er die nachträglich entfernt.
mal ne frage:Ist die Bremsleuchte im Spoiler an der Stelle wo normalerweise die orginale dritte sitz?
Ich habs mal bei nem renault 19 erlebt das der nen Heckspoiler dran hatte wo eine dritte Bremsleuchte integriert war und noch eine oben in der Heckscheibe.
Da hatte der Prüfer gesagt das 4 Bremsleuchten(Links/rechts/mitte/oben) in dieser Paarung nicht zugelassen wären.Also entweder die Vom Spoiler entfernen oder die aus der Heckscheibe.