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Fußgängerschutz + TÜV
#6
(22.10.2018, 08:58)cooldriver schrieb: Das ist doch ganz klar, wenn die Dämpfer noch nicht abgelaufen sind,
dann sind sie gültig. Das hat nichts mit dem TÜV zu tun.
Man muss selber Sorge dafür tragen, dass die Teile nicht überaltert sind.
Der TÜV gibt doch keine Garantie für 2 Jahre, sondern bewertet den IST-Zustand.

...und soll eigentlich anhand des IST-Zustands bewerten, ob das Fahrzeug noch die nächsten zwei Jahre verkehrstüchtig sein könnte. Ich weiß nicht wie die Gesetzeslage im Bereich Fußgängerschutz ist, ich weiß nur, dass in der EU darauf vermehrt stark wert gelegt wurde in den letzten Jahren. Und so ein Ablaufdatum ist leider ein sehr einfach püfbares Kriterium. Das ist bei angerosteten Federn bspw. anders, die können unter Umständen noch zwei Jahre halten.Der Prüfer kann ja nicht die Feder ausbauen und per Ultraschall auf Mikrorisse durch Korrosion untersuchen, weswegen es bei Flugrost auch nur die Empfehlung gibt, das im Auge zu behalten.
Aktueller Verbrauch Twingo 16V Initiale: [Bild: 807056_5.png]
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Fußgängerschutz + TÜV - von ogniwT - 19.10.2018, 23:02
RE: Fußgängerschutz + TÜV - von cooldriver - 22.10.2018, 08:58
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