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Kunifer CUNI zulässig in Deutschland
#3
Hab bei mir im R5 die Leitungen vom Korrosionsschutzdepot verbaut, denen lag auch eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bei, hat den TÜV aber bis heute nie interessiert, obwohl eine Leitung sich durch den Tausch optisch deutlich von den serienmäßigen, kunststoffummantelten Leitungen unterscheidet.

Zitat von korrosionsschutzdepot.de:

"Unsere Kunifer-Leitung Typ CN102 (auch Cunifer 10 genannt) entspricht in Zug- und Druckfestigkeit der britischen Norm BS2871.3 bzw. BS EN12449 (letzteres ist gleichzusetzen mit DIN EN12449 und ersetzt mit DIN EN 12451 die alte DIN 1785, alle DIN entsprechen dem aktuellen Werkstoffkurzzeichen CuNi10Fe1Mn) sowie der Werkstoffnummer 2.0872, bzw. CW352H und sind nahtlos gezogen. Gemäß DIN 74234 "Hydraulische Bremsrohre Bördel" Abschnitt 3 sind Bremsrohre mit Werkstoffkurzeichen CuNi10Fe1Mn (2.0872) (ehemals DIN 17664), als Bremsrohre zugelassen. Leider kann keine ABE bzw. ein Teilegutachten mitgeliefert werden, was zu der paradoxen Situation führt, dass Kunifer-Leitung zwar zulässig sind, der TÜV aber dennoch die Abnahme im Einzelfall verweigern kann.

Unterlagen über die Einhaltung der Normen können Sie gerne bei uns anfordern."
[Bild: signeu.jpg]
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RE: Kunifer CUNI zulässig in Deutschland - von RölliWohde - 27.02.2018, 14:33

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