29.02.2016, 22:59
Ich hab jetzt noch mal gestöbert: Laut StvO darf nicht mehr als das Leergewicht des Zugfahrzeuges angehängt werden oder aber Beschränkung vom Hersteller, siehe Fahrzeugschein.
In einer Liste vom ADAC von 2014 habe ich Folgendes gefunden:
Twingo 1.2 LEV 16V 75 1149 55 107/4250 4,7 Euro5
Zulässiges Gesamtgewicht (kg)1360
Anhängelast gebremst (kg): 550
Anhängelast ungebremst (kg): 350
Kann das jemand anhand des Fahrzeugscheins bestätigen? Dankeschön im Voraus!
In einer Liste vom ADAC von 2014 habe ich Folgendes gefunden:
Twingo 1.2 LEV 16V 75 1149 55 107/4250 4,7 Euro5
Zulässiges Gesamtgewicht (kg)1360
Anhängelast gebremst (kg): 550
Anhängelast ungebremst (kg): 350
Kann das jemand anhand des Fahrzeugscheins bestätigen? Dankeschön im Voraus!