11.07.2015, 11:08
Um ehrlich zu sein, verstehe ich dein Vorgehen nicht.
Wenn du es bezahlt hast, dann gibt ihm eine Frist, in der er es nachbessern muss und geh ansonsten vielleicht mal zu einem Anwalt.
Wenn du das nicht möchtest, dann soll er dir eben den Preis für die Mehrausstattung zurück zahlen. Du hast hier für etwas bezahlt, das er dir so nicht geliefert hat.
Er ist also in der Pflicht hier nachzubessern oder wenn er dies nicht hinbekommt, dir das Geld zurück zu zahlen.
Was im Kaufvertrag steht, sollte so auch gelten. Von deiner Seite sind alle Pflichten erfüllt (bezahlen), aber von Seiten des Händlers scheinbar nicht (liefern, was bestellt wurde), daher solltest du dich da nicht mit "das weiß ich nicht, ob das geht...", "das geht hier nicht" oder sonst irgendwas abspeisen lassen.
Ich meine, es gibt auch eine Frist, in der man so etwas beanstanden muss, ansonsten verfällt das bzw. man akzeptiert das Auto so, wie es ist.
Oder war das nur bei Gebrauchtwagen so?
Das zieht sich ja nun wohl schon eine ganze Weile hin bei dir. Falls es diese Regelung auch für Neuwagen gibt, dann solltest du dich mal schnell darum kümmern.
/edit: Mist, da war ich wohl ein klein wenig zu spät mit Abschicken Schließe mich der Aussage von Orange vollkommen an.
.
Wenn du es bezahlt hast, dann gibt ihm eine Frist, in der er es nachbessern muss und geh ansonsten vielleicht mal zu einem Anwalt.
Wenn du das nicht möchtest, dann soll er dir eben den Preis für die Mehrausstattung zurück zahlen. Du hast hier für etwas bezahlt, das er dir so nicht geliefert hat.
Er ist also in der Pflicht hier nachzubessern oder wenn er dies nicht hinbekommt, dir das Geld zurück zu zahlen.
Was im Kaufvertrag steht, sollte so auch gelten. Von deiner Seite sind alle Pflichten erfüllt (bezahlen), aber von Seiten des Händlers scheinbar nicht (liefern, was bestellt wurde), daher solltest du dich da nicht mit "das weiß ich nicht, ob das geht...", "das geht hier nicht" oder sonst irgendwas abspeisen lassen.
Ich meine, es gibt auch eine Frist, in der man so etwas beanstanden muss, ansonsten verfällt das bzw. man akzeptiert das Auto so, wie es ist.
Oder war das nur bei Gebrauchtwagen so?
Das zieht sich ja nun wohl schon eine ganze Weile hin bei dir. Falls es diese Regelung auch für Neuwagen gibt, dann solltest du dich mal schnell darum kümmern.
/edit: Mist, da war ich wohl ein klein wenig zu spät mit Abschicken Schließe mich der Aussage von Orange vollkommen an.
.