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Polizei blitzt zu breite autos
#15
(10.06.2011, 20:59)DeZir schrieb: heisst also in Zukunft ....kurz vor der Baustelle die Spiegel einklappen Morons

Nicht sicher, weil:

§ 11 II OWiG (Irrtum, analog § 17 StGB):
"Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte."

Das heisst ja nun, dass man sich sehr wohl auf die Angaben im Schein verlassen durfte, bleibt nur das Problem, das die Karre tatsächlich breiter ist als 2000 mm, dann könnte irgendwo etwas streifen.....
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
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https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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Polizei blitzt zu breite autos - von Aleika - 10.06.2011, 09:25
RE: Polizei blitzt zu breite autos - von Rotfuchs - 10.06.2011, 11:38
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