09.04.2011, 20:38
Wichtig:
Es dürfen keine scharfen Kanten zu sehen sein.
D.h. die Kante in Richtung Scheinwerfer (also die nach unten) sollte gebördelt sein.
Ansonsten wie bbd schon gesagt vorher mit dem TÜV absprechen (ja, den musst abnehmen lassen!) - insbesondere ob er den Bösen Blick in Verbindung mit Klarglasscheinwerfern einträgt.
Tip: Ich hatte als "Referenz" die ABE der Mattig Scheinwerferblenden genommen - damit war die Eintragung kein Problem.
Es dürfen keine scharfen Kanten zu sehen sein.
D.h. die Kante in Richtung Scheinwerfer (also die nach unten) sollte gebördelt sein.
Ansonsten wie bbd schon gesagt vorher mit dem TÜV absprechen (ja, den musst abnehmen lassen!) - insbesondere ob er den Bösen Blick in Verbindung mit Klarglasscheinwerfern einträgt.
Tip: Ich hatte als "Referenz" die ABE der Mattig Scheinwerferblenden genommen - damit war die Eintragung kein Problem.