31.05.2010, 10:02
heute war ich beim T Ü V und habe mich erkundigt ob es erlaubt ist eine scheibengravur machen zu lassen,da mir diese in gronau sehr gefallen haben.doch leider sagte der prüfer mir das so eine gravur nicht genehmigt wird,da diese eine schwachstelle im glaß ist und damit können risse oder sprünge in der scheibe entstehen,da ich dieses nicht so recht glauben wollte ,habe ich mich auf den weg zur DEKRA gemacht um auch dort mal nachzufragen doch leider erzählte er mir sinngemäß das gleiche ,eigentlich schade ,was nutzt es wenn man es machen lässt und bei der HU die scheibe auswechseln muß
GRUß REINER
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