06.11.2019, 15:43
zu Ziff.22 (Bemerkungen und Ausnahmen) des Fahrzeugscheins steht bei diesem Twingo...
"zu G: Bis 965*Zul.Ges-Gew.D.Zuges Nax. 1700kg"
... und scheint darauf hinzudeuten, was Du meinst ,)
"Zul.Ges-Gew.D.Zuges" ist laut Bedienungsanleitung von Renault das zulässige Gesamt-Zugewicht (= Fahrzeug maximal beladen + Anhänger).
Da ergänze ich mal einfach... auch eben mit der zulässigen Dachlast von 60kg, das gehört in "Fahrzeug maximal beladen" und dann dazu wieder der Anhänger.
"zu G: Bis 965*Zul.Ges-Gew.D.Zuges Nax. 1700kg"
... und scheint darauf hinzudeuten, was Du meinst ,)
"Zul.Ges-Gew.D.Zuges" ist laut Bedienungsanleitung von Renault das zulässige Gesamt-Zugewicht (= Fahrzeug maximal beladen + Anhänger).
Da ergänze ich mal einfach... auch eben mit der zulässigen Dachlast von 60kg, das gehört in "Fahrzeug maximal beladen" und dann dazu wieder der Anhänger.