06.11.2019, 13:36
Ich denke schon, dass ich die Frage beantwortet habe.
Wenn bspw. der Anhänger ca. 150kg wiegt, dann möchte ich 450kg auf den (gebremsten) Anhänger zuladen wollen.
Ob das nun 3 Motorräder wären ist mir schnuppe, denn ich will Baustoffe (Säcke mit Zement etc.) mal transportieren wollen.
Mir ist bewusst, dass der Twingo mit seinen kleinen 58 PS mit magischen 1,2 L Hubraum kein Zugwunder sein kann und soll auch nicht ständig so eingesetzt werden.
In meinem Fahrzeugschein steht bei Ziff. 13 ein Strich, aber hier im Forum dachte ich gelesen zu haben, dass die Eintragung einer AHK in den Fahrzeugschein nicht mehr Pflicht ist.
Man muss nur die Unterlagen/Dokumente zur AHK in der Bordmappe des Twingo mitführen und in den Unterlagen/Dokumente zur AHK steht u.a. Stützlast 50kg.
Habe ich mich jetzt verständlicher ausgedrückt ?
Wenn bspw. der Anhänger ca. 150kg wiegt, dann möchte ich 450kg auf den (gebremsten) Anhänger zuladen wollen.
Ob das nun 3 Motorräder wären ist mir schnuppe, denn ich will Baustoffe (Säcke mit Zement etc.) mal transportieren wollen.
Mir ist bewusst, dass der Twingo mit seinen kleinen 58 PS mit magischen 1,2 L Hubraum kein Zugwunder sein kann und soll auch nicht ständig so eingesetzt werden.
In meinem Fahrzeugschein steht bei Ziff. 13 ein Strich, aber hier im Forum dachte ich gelesen zu haben, dass die Eintragung einer AHK in den Fahrzeugschein nicht mehr Pflicht ist.
Man muss nur die Unterlagen/Dokumente zur AHK in der Bordmappe des Twingo mitführen und in den Unterlagen/Dokumente zur AHK steht u.a. Stützlast 50kg.
Habe ich mich jetzt verständlicher ausgedrückt ?