05.02.2018, 20:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2018, 21:01 von Broadcasttechniker.)
Wenn die Kugel der Ladungssicherung dienst darfst du draufpacken was du für richtig befindest.
Wichtig ist dass die Verbindung werkzeuglos zu lösen ist, sonst ist der Träger Teil des Fahrzeugs und muss eingetragen werden.
Es gibt de jure keine Stützlastüberschreitung beim PKW wenn auf der AHK Last getragen wird.
Beispiel Twingo3.
D-Wert von 0, keine Stützlast (der Kupplungshersteller gibt eine an), und dennoch ein Fahrradträger drauf.
Wichtig ist dass die Verbindung werkzeuglos zu lösen ist, sonst ist der Träger Teil des Fahrzeugs und muss eingetragen werden.
Es gibt de jure keine Stützlastüberschreitung beim PKW wenn auf der AHK Last getragen wird.
Beispiel Twingo3.
D-Wert von 0, keine Stützlast (der Kupplungshersteller gibt eine an), und dennoch ein Fahrradträger drauf.
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