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Tabakverordnung und die E-Zigarette
#38
(14.01.2016, 09:07)twingotrilogologe schrieb: @sven007 und @lowmega
Sorry Jungs, wenn ich euch auf den Keks gehe. Habe nun bei besserdampfen.de einen Warenkorb zusammengestellt mit diesem Inhalt:

EVOD 2 BDCC Kanger Duo Starterset steel
E-Liquid ZAZO Tobacco III 18 mg
E-Liquid ZAZO Menthol 18 mg

Sollte man da noch irgendwas dazu nehmen ?
Irgendwelche zusätzliche Hardware, z. B. weitere Verdampferköpfe / zusätzliche Verdampfer / was-auch-immer ?

In manchen Foren findet man die Angabe, dass man im Durchschnitt 2 ml / Tag verdampfen würde

Wenn Du Menthol dampfen willst, müssen die Verdampfer-Tanks aus Pyrexglas bestehen. Wenn Du 20 Zigaretten p.Tag geraucht hast, stimmen die 2ml in etwa. Wirst aber sehen, am Anfang dampft man viel, als wenn man Zigaretten raucht, nach wenigen Tagen reduziert sich der Gebrauch der "Dampfe". Das wird dann immer weniger, somit stimmen die 2ml nur am Anfang.
Will die Frau nicht schieben, wird sie von mir angetrieben... Its Ok
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RE: Tabakverordnung und die E-Zigarette - von docpaul - 14.01.2016, 11:25

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