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Ideen zu ...- Lampen und Leuchten am C06
#10
Wie gesagt... das ist ein "ich denke mal laut- Thread" was wer davon macht weiß ich nicht.
Die Höhlen liegen bei mir zwischen 27 und 38 cm über dem Boden.....

Ich hab mich mal durch die StVZO gezappt:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php ...

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen. (Keine Probleme mit dem Einbauort)

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten:

3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen.

----> geht also oben in der Höhle und die könnten die in den Hauptscheinwerfern integrierten ersetzen

§51c Parkleuchten

(3) Die Leuchten nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 und Satz 2 müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass der unterste Punkt der leuchtenden Fläche mehr als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 500 mm von der Fahrbahn entfernt sind. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Leuchten darf vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm entfernt sein.

---> ginge also theoretisch oben in der Höhle (und drunter evtl. der Blinker)

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, ...

Nebler... geht logischerweise

(Cool Türsicherungsleuchten für rotes Licht, die beim Öffnen der Fahrzeugtüren nach rückwärts leuchten, sind zulässig; für den gleichen Zweck dürfen auch rote rückstrahlende Mittel verwendet werden. .. (auch ne Idee..)

54 Fahrtrichtungsanzeiger

Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann.

Keine Vorschriften wegen der Höhe
----> geht.... Supertramp irrt sich.


Vorschriften für die Anbringung der Tagfahrlichter / ECE-R48 Richtlinie
http://www.tagfahrlicht-store.de/Tagfahr...:_:30.html
...
Bodenabstand: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Tagfahrlichtern: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrlichtern: maximal 400 mm
...

--->. Geht!


Nebler mit Abbiegelicht dürften auch gehen:
http://catalog.hella.com/abbiegelicht-li...12v-1.html
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RE: Ideen zu ...- Lampen und Leuchten am C06 - von Supertramp - 21.12.2014, 21:33
RE: Ideen zu ...- Lampen und Leuchten am C06 - von Supertramp - 22.12.2014, 08:53
RE: Ideen zu ...- Lampen und Leuchten am C06 - von Supertramp - 22.12.2014, 10:49
RE: Ideen zu ...- Lampen und Leuchten am C06 - von Marco-C060 - 22.12.2014, 12:20
RE: Ideen zu ...- Lampen und Leuchten am C06 - von Supertramp - 22.12.2014, 13:16
RE: Ideen zu ...- Lampen und Leuchten am C06 - von Supertramp - 22.12.2014, 16:51

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